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Bavaria AG

Die Yachtversicherung der BAVARIA AG. Ihr führender Spezialist in Europa.

Die yachtversicherungen der bavaria ag auf einen blick .

Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Wasser genießen? Die Boots- und Yachtversicherungen der BAVARIA AG geben Ihnen für jedes Revier und für jegliche Zwischenfälle die nötige Sicherheit, um dabei immer unbesorgt sein zu können. Mit unserer Erfahrung aus 50 Jahren bieten wir Ihnen individuell zugeschnittene Yachtversicherungen für Motoryachten , Segelyachten , Superyachten und Jet- Skis .

Yachtversicherung-Angebot-Button

Motoryachten

Segelyachten, superyachten, warum sie sich für die yachtversicherung der bavaria ag entscheiden sollten:.

Als Versicherungsmakler ist die BAVARIA AG deshalb so erfolgreich, weil wir ausschließlich die bekanntesten und renommiertesten deutschen Versicherungsgesellschaften als Risikoträger für unsere Yachtversicherungen akzeptieren. Dabei sind wir lediglich unseren Kunden verpflichtet und verwalten auch Ihren Vertrag rund um die Uhr. Wir sorgen für die bestmöglichen Konditionen in Ihrem Vertrag – mit transparenter Allgefahrendeckung und Versicherung zum Neuwert. Das ist die Basis des Erfolgs für die Yachtversicherungen der BAVARIA AG.

Immer ein persönlicher Ansprechpartner

Bei der BAVARIA AG geht immer ein Mensch ans Telefon – keine automatische Ansage. Sie werden stets persönlich und kompetent behandelt.

24/7-Erreichbarkeit

Egal, wann Sie bei uns anrufen: Das Telefon ist immer besetzt. Sie können uns jederzeit und rund um die Uhr erreichen.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Versicherungswert, bei dem Sie sicher sein können, dass er auch nach Jahren noch genauso hoch ist, wie bei Versicherungsabschluss.

Kein Einwand der Unterversicherung

In der Regel leistet eine Versicherung nur anteilig, wenn sich nach einem Schaden herausstellt, dass der Versicherungsnehmer unterversichert war. Bei der BAVARIA AG bekommen Sie den Schaden jedoch ohne Abzug ersetzt. (Siehe auch: Unterversicherungsverzicht)

Allgefahrendeckung zu Wasser und zu Lande

Während viele Versicherer im Schadensfall zunächst prüfen, ob das eingetretene Risiko abgedeckt ist – und im Zweifelsfall nicht leisten – läuft es bei uns genau andersherum: Alle Schäden sind abgedeckt, bis auf die wenigen, die im Vorfeld ausgeschlossen wurden. 

Kein Abzug „Neu für Alt“

Wenn Verschleißteile an Ihrer Yacht nach einem Kaskoschaden ausgetauscht werden müssen, kann es sein, dass das Boot durch den Einbau der neuen Teile danach einen höheren Wert hat, als vor dem Unfall. Viele Versicherer behalten sich in diesem Fall vor, den Versicherungsnehmer an den Kosten für die neuen Teile zu beteiligen. Bei der BAVARIA AG brauchen Sie sich darum jedoch keine Sorgen zu machen. 

Sturmschäden mitversichert

Mit der BAVARIA AG brauchen Sie sich auch bei Sturm und Unwetter keine Sorgen machen: Sturmschäden sind bei uns vollständig mitversichert – und nicht erst ab Windstufe 8, wie es oft bei anderen Versicherern der Fall ist. 

Transporte innerhalb Europas mitversichert

Auch unterwegs zu Ihrem Segelrevier sind Sie von der BAVARIA AG Yachtversicherung bestens geschützt. 

Rabattretter nach vier schadenfreien Jahren

Nach vier schadenfreien Jahren tritt bei der BAVARIA AG Yachtversicherung der Rabattretter in Kraft: Sollte es dann zu einem selbstverschuldeten Unfall kommen, bewahrt der Rabattretter Sie vor dem Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts.

Halbierung der Selbstbeteiligung nach fünf schadenfreien Jahren

Nach fünf schadenfreien Jahren gewährt die BAVARIA AG ihren Kunden eine Halbierung des vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrags.

Verstöße gegen behördliche Vorschriften abgesichert

Kommt es zu einem Schaden in Verbindung mit einem (absichtlichen oder unabsichtlichen) Verstoß gegen die Vorschriften der örtlichen Behörden, so sind Sie mit der BAVARIA AG Yachtversicherung dennoch abgesichert.

Erweiterung des Fahrgebiets mitversichert

Wenn Sie auf Ihrem Törn ihr im Vertrag vereinbartes Fahrtgebiet verlassen möchten, reicht es, die BAVARIA AG zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen, um auch weiterhin versichert zu sein.

Regatta-Risiko mitversichert

Auch die erhöhten Risiken, die sich bei der Teilnahme an einer Regatta ergeben, sind bei der BAVARIA AG Yachtversicherung mitversichert.

Vandalismus und Materialfehler mitversichert

Sollten Dritte Ihre Yacht mutwillig verschandeln oder beschädigen greift ebenfalls Ihre Yachtversicherung der BAVARIA AG.  Das gilt auch für Schäden, die durch etwaige Materialfehler entstehen, die beim Kauf der Yacht übersehen wurden.

Bergekosten über die Versicherungssumme hinaus versichert

Im schlimmsten Szenario ist Ihre Yacht nach einem Unfall manövrierunfähig und muss aufwändig geborgen und an Land gebracht werden. Diese Kosten sind bei der BAVARIA AG Yachtversicherung mit inbegriffen – sogar über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.

24/7-Schaden-Serice

Neben unserem Telefon ist auch unsere Schadensabteilung rund um die Uhr besetzt und kann ihre Schadensmeldung zu jeder Tages- oder Nachtzeit bearbeiten, damit Ihnen möglichst schnell geholfen werden kann. 

Sandra Ahrabian Vorsitzende des Aufsichtsrats

Yachtversicherungen der BAVARIA AG – immer ganz persönlich

Haben Sie eine Frage zu einer unserer Yachtversicherungen oder möchten ein unverbindliches Angebot erhalten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bei der BAVARIA AG wird die persönliche Beratung großgeschrieben. Bei uns geht immer ein Mensch ans Telefon und keine Maschine!

Unsere Mitarbeiter beantworten all Ihre Fragen zu den Themen Yachtversicherungen, Flugzeugversicherungen und Oldtimerversicherungen schnell und zuverlässig. Sei es per Telefon, E-Mail oder Video-Chat.

Tel.: +49 (0) 89 – 6939 2323 Fax: +49 (0) 89 – 6939 2399

E-Mail:  [email protected]

Bild einer Superyacht mit Helikopter im Vordergrund.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu unseren Yachtversicherungen

Tipps zur yachtversicherung.

Eine Yachtversicherung ist unverzichtbar, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, Diebstahl oder Vandalismus. Sie deckt nicht nur die Reparaturkosten bei Unfällen und gegebenenfalls Sturmschäden, sondern auch die oft hohen Bergungskosten im Notfall. Mit einer maßgeschneiderten Versicherung sind Sie weltweit abgesichert und profitieren von einer individuellen Beratung. Kurz: Eine Yachtversicherung schützt Ihre wertvolle Investition und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie auf dem Wasser brauchen.

Bergungskosten

Im Fall der Fälle: Wenn eine Bergung und/oder Entsorgung Ihres Bootes erforderlich wird, können Sie sich auf Ihre BAVARIA-Yachtversicherung verlassen. Die Kosten für Bergung und Entsorgung sind bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.

Rabattretter

Ihr sicheres Polster: Nach vier schadenfreien Jahren erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts bei einer Bootsversicherung der BAVARIA AG.

Schadenfreiheit

Sie sind bereits seit fünf Jahren bei uns schadenfrei versichert? Dann sparen Sie: Wir halbieren Ihre Selbstbeteiligung im Erstschadenfall. Einen Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 40 Prozent gewähren wir bei unseren Bootsversicherungen übrigens von Anfang an.

Regattarisiko

Das Team der BAVARIA AG vereint selbst aktive Motorbootfahrer und Segler. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und decken das Regattarisiko in der Bootsversicherung für Sie prämienfrei mit ab.

Allgefahrendeckung

Die BAVARIA Allgefahrendeckung ist eine Yachtversicherung ohne Wenn und Aber. Im Fall der Fälle können Sie unbesorgt sein: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit erhöhen wir den Leistungsumfang einer üblichen Vollkaskoversicherung deutlich zu Ihren Gunsten. Auch die Umkehr der Beweislast ist eingeschlossen. Die Versicherung müsste Ihnen gegenüber den Beweis erbringen, dass ein Kaskoschaden nicht über die Allgefahrendeckung der Bootsversicherung abgedeckt ist.

Das Transportrisiko ist bei den Bootsversicherungen der BAVARIA AG mit abgedeckt. Egal ob auf dem Trailer, bei einem Transportunternehmer oder auf eigenem Kiel.

Was ist versichert?

Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist bei einer Boots- oder Yacht-Versicherung der BAVARIA AG abgedeckt. Nicht nur das Schiff selbst ist mit allem Zubehör versichert, sondern auch die gesamte nautische Ausrüstung wie GPS, Autopilot, alle technischen Einrichtungen, Segel und Persenning. Selbst das Fernglas sowie das Radio sind eingeschlossen. Persönliche Effekten werden bis zu zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme (maximal jedoch bis zu 3.000,– Euro) bei einer Bootsversicherung der BAVARIA AG automatisch mitversichert. Sollten sich wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten über Insassen-Unfallversicherung nachdenken, die zusätzlich sämtliche Personenschäden auf Ihrer Yacht abdeckt.

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an

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Wir benötigen lediglich einige Angaben von Ihnen. Danach setzen wir uns persönlich mit Ihnen in Verbindung, damit Sie die für Sie bestmögliche Yachtversicherung abschließen.

Angaben zu Ihrer Yacht/Boot

  • Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Bootsversicherungen ? Sie können uns auch jederzeit telefonisch unter +49 (0) 89 – 6939 2323 erreichen oder ganz einfach per E-Mail .

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Das eigene Boot versichern

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  • Maschinenschaden Optional
  • Feature Check
  • Bedingungen

Für Bestandskunden:

  • - Umstellung auf YKB 2014
  • - Wechsel zum "echten" Schadenfreiheitsrabatt

Yacht Haftpflicht

  • Trailerhaftpflicht Optional
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Charterkaution

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Unsere Bootsversicherungen sind günstig und gut, denn wir haben eigene Bedingungen entwickelt. Dieser Bootsversicherungs Vergleich empfiehlt Ihnen die günstigste Vollkasko(+)-Prämie aus unserem Bootsversicherer Pool und berechnet auch Bootshaftpflicht, Insassenunfall und Rechtschutzprämien für Ihr Boot oder Yacht.

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Nur die Prämien unserer Bootsversicherer unterscheiden sich. Wir offerieren Ihnen das günstigste Angebot.

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Wir haben ein festes kompetentes Team von Sachbearbeitern, dass Sie berät und persönlich bei Schadenfällen betreut.

Seit über 50 Jahren

Know-how und Erfahrung auf die Sie sich verlassen können. Wir bieten ein breites Versicherungsangebot.

Dashboard

Top Bootskasko Bedingungen

  • Allgefahrendeckung mit expliziten Ausschlüssen (statt Einzelgefahrendeckung)
  • Unanfechtbare Feste Taxe (statt Zeitwertabzüge nach §76 VVG)
  • Keine Abzüge Neu für Alt bei bei Teilschäden
  • Erstattung der Bergungskosten unabhängig Höhe der Versicherungssumme
  • Entfall der Selbstbeteiligung bei vielen Schadensursachen

Top Bootshaftpflicht Features

  • Mitversicherung von Crew Ansprüchen, falls der Rudergänger einen Fehler machen sollte
  • Das Beiboot ist bis 50PS mitversichert
  • Volle Deckung von Mietsach- und Vermögensschäden
  • Erweiterte Gewässerschadendeckung bei Schäden durch höhere Gewalt
  • Schutz vor unbegründeten Ansprüche

Häufige Fragen zur Kasko Bootsversicherung 

In unserem ersten Teil dieser Bootsversicherung FAQ geht es um die Bootskaskoversicherung.

Welche Schäden deckt die Bootskasko?

Die Kasko Bootsversicherung deckt Schäden oder Verluste an Ihrem eigenen Boot. Typisch sind Diebstahl, Grundberührungen, Sturmschäden oder der Verlust durch Kenterung. Unser Kaskovertrag enthält eine All-Gefahren-Deckung und eine “Unanfechtbare Feste Taxe”, so bekommen Sie auch nach Jahren immer bei einem Totalverlust Ihre Versicherungssumme im Ganzen ausgezahlt. Teilschäden werden ohne Abzüge “Neu für Alt” entschädigt. Darüber hinaus werden auch Bergungs- und Wrackbeseitungskosten mit einer hohen Summe zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme eingeschlossen, denn diese Maßnahmen können oft sehr teuer werden.

Wir empfehlen diese Bootsversicherung auch aus diesem Grund: Anders als bei Kraftfahrzeugen gilt bei Booten nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung . Ein Bootshaftpflicht-Versicherer zahlt also nur, wenn eine Verschuldung vorliegt. Reißt sich beispielsweise eine benachbarte Yacht im Hafen trotz guter Sicherung bei einem Sturm los und beschädigt Ihr Boot, würde seine Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden nicht aufkommen. Nur Ihre eigene Yacht-Kaskoversicherung kann in diesem Fall dafür sorgen, dass Sie nicht auf Ihren Reparaturkosten sitzen bleiben.

Was bedeutet Allgefahrendeckung bei der Kasko Bootsversicherung?

Die Allgefahrendeckung beinhaltet eine Absicherung gegen alle Gefahren, die nicht durch einen Ausschluss benannt sind. Das ist wesentlich übersichtlicher, denn so können Formulierungen von Einzelgefahren weniger Missverständnisse auslösen. Dies bedeutet für Sie eine Beweislastumkehr: Der Versicherer müsste Ihnen im Schadensfall nachweisen, dass der Schaden durch einen Ausschluss erfasst ist und somit nicht versichert ist.

Die Kasko Bootsversicherung leistet im Rahmen des Vertrages nicht bei Schäden durch best. Witterungseinflüsse, Schimmel, Nagetiere, sowie bei Vorsatz, Betrug, Terror- oder Kriegsschäden. Die kompletten Ausschlüsse sind unter §4 unserer Yacht Kasko Bedingungen aufgeführt.

Gilt Vandalismus eigentlich mitversichert?

Ja, es ist eine All-Gefahren-Deckung und Vandalismus ist nicht unter den Ausschlüssen genannt (siehe §4 unserer Yacht Kasko Bootsversicherungs-Bedingungen), insofern ist das versichert.

Was kann man bei der Kasko Bootsversicherung alles mitversichern?

Sie können neben dem Boot selber auch Ihren Trailer, Winterlagerblöcke, Außenborder und sog. "persönliche Effekte und loses Inventar" versichern. Zu letzteren gehören Gegenstände die nicht zum Bootszubehör zählen, die sie aber mit auf See nehmen und sich in ihrem Besitz befinden. Dazu zählt (wetterfeste) Kleidung, Bettwäsche, Handy, Laptop, Kochgeschirr, Angeln oder auch Wasserski. Teure Uhren fallen nicht darunter, denn diese gehören in die Kategorie Schmuck und sind nicht über eine Bootskasko zu versichern. Navigationsinstrumente, Seekarten, Schwimmwesten, Anker, Festmacherleinen und Bootsfender zählen zur nautischen Ausrüstung und sind immer mitversichert.

Kann ich meinen Außenborder mitversichern?

Klar, bitte listen Sie diesen bei diesem Bootsversicherungs Rechner (oder Antrag) mit der entsprechenden Versicherungssumme auf. Diese gilt auch als unanfechtbare feste Taxe und stellt z.B. im Diebstahlsfall die Entschädigungsleistung dar. Denken Sie daran: Der Außenborder muss mit einem Außenborderschloss gesichert werden.

Wozu dient die optionale "Erweiterte Maschinenschadendeckung"?

Im Rahmen des Kaskovertrages sind grundsätzlich Schäden aufgrund äußerer Einwirkung (z.B. Feuer, Sinken, Diebstahl der gesamten Maschine oder einzelner Teile etc.) versichert. Auch kommt die Kasko Bootsversicherung im Rahmen des Kaskovertrages bei Abschleppkosten - z.B. als Folge eines Kolbenfressers oder einer defekten Zylinderkopfdichtung - auf.

Die Behebung bzw. Reparatur von Betriebsschäden an der inneren Maschine sind jedoch "automatisch" nur bis zu 3 Jahre alten Booten mitversichert, ansonsten ist eine Deckung gegen Aufpreis für Boote bis 15 Jahre mit der erweiterten Maschinenschadendeckung möglich.

Die Versicherungssumme bei der Bootsversicherung

Als Versicherungssumme sollte man immer den Kaufpreis angeben. Wenn der Kauf jedoch schon längere Zeit her ist, ist ein Marktwert vergleichbarer Yachten geeignet, um die Versicherungssumme zu ermitteln. Sollten nach dem Kauf der Yacht wertsteigernde Investitionen am Boot getätigt worden sein, können diese gegen Nachweise mitversichert werden.

Was bedeutet UNANFECHTBARE Feste Taxe bei der Kasko Bootsversicherung?

Durch die unanfechtbare feste Taxe bekommen Sie bei einem Totalschaden (z.B. durch Feuer, Kenterung, Diebstahl) garantiert die Summe ausgezahlt, die Sie als Versicherungssumme angegeben haben. Und das über den gesamten Versicherungszeitraum, garantiert und ohne Berücksichtigung von Neuwert, Kaufpreis und Zeitwert.

Woher nehme ich den Neuwert für die Kasko Bootsversicherungsberechnung

Den Neuwert berechnet man, indem man anhand der Marktpreise neuwertiger Yachten vergleicht. Beispielsweise kostet eine Segelyacht der 40 Fuß Mittelklasse, wenn Sie zwanzig Jahre alt ist ca. 100.000,00 EUR. Das Nachfolgemodell wird vom Hersteller aktuell mit Ausstattung für 380.000,00 EUR verkauft. Dies wäre der anzugebende Neuwert.

Woher nehme ich die Segelfläche?

Häufig kann man dem Bootsschein oder auf der Webseite des Herstellers oder auch Gebrauchtbootbörsen genaue Auskünfte zu allen Bootsdaten erhalten. Alternativ ist es natürlich auch möglich - mit Hilfe der Mathematik - anhand der Masthöhe und der Baumlänge bzw. dem Abstand zwischen Mast und Vorstag die Segelfläche am Wind zu berechnen. Zu dem Großsegel addiert man die Arbeitsfock (im Prinzip das Dreieck zwischen Mast, Vorstag und Deck). Siehe auch Berechnung der Segelfläche (Quelle: Black Sails Segelmacherei).

Muss ich mein Segelboot gegen Diebstahl anschließen, um versichert zu sein?

Nein, das Schiff muss ganz normal mit Leinen festgemacht sein, das Schiebeluk sollte verschlossen sein, damit es den Dieben nicht zu einfach gemacht wird, ins Innere der Yachten zu kommen. Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl besteht auch dann, wenn sich die Sachen im abgedeckten und/oder verzurrtem Fahrzeug befinden. Aber Achtung: Der Außenborder muss mit einem Außenborderschloss gesichert sein.

Brauche ich für meinen Bootstrailer eine evB?

Bootstrailer bekommen in der Regel ein grünes Kennzeichen und sind damit zulassungs- aber nicht versicherungspflichtig. Insofern brauchen Sie keine evB, wenn Sie ein Kennzeichen für Ihren Trailer beantragen.

Brand

Fragen zur Bootshaftpflicht und weiteren Bootsversicherungen

Der zweite Part unsere Bootsversicherungs FAQ klärt häufige Fragen zur Bootshaftpflicht, Insassenunfallversicherung  und Rechtsschutzversicherung für Yachteigener.

Welche Schäden deckt die Haftpflicht Bootsversicherung?

Die Haftpflicht Bootsversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem versicherten Boot schuldhaft Dritten zugefügt werden. Dazu zählen Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

Ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz ein Boot zu führen kann im Schadensfall sehr teuer werden, denn Sie haften grundsätzlich mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Eine Bootshaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme für Personen- und Sachschäden ist also essentiell. Sie sichert auch Schäden der Crew untereinander oder der Crew gegen den Skipper ab (integrierte Skipperhaftpflicht).

Anders als beim Auto gilt beim Boot nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung. Das heißt: Haben Sie einen Schaden an einem anderen Boot nicht schuldhaft verursacht, haften Sie auch nicht. Sie müssen also nachweisbar einen Fehler gemacht haben, also unachtsam oder fahrlässig gehandelt haben. Das kann jedem passieren und dafür sichert die Yacht-Haftpflichtversicherung Sie ab. Bei Vorsatz gilt das natürlich nicht, das versteht sich von selbst.

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung bewirkt nur das Vorhandensein des Bootes nicht, dass bei einem Schaden zum Beispiel durch höhere Gewalt (Sturm) Ihr Nachbarlieger eine Entschädigung erhält, wenn sich Ihr Boot losgerissen hat und das Nachbarboot im Sturm beschädigt. Die Regulierung eines solchen Schadens wird Ihr Haftpflichtversicherer gegenüber dem Anspruchsteller ablehnen. Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Haftpflichtversicherung für Boote: Die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Darüber sind auch Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt.

Ist die Bootshaftpflicht Pflicht?

Anders als Ihr Auto müssen Sie in Deutschland Ihr Boot nicht zwangsläufig gegen Haftpflichtschäden versichern. Dennoch kann eine Haftung für Drittschäden Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung für Boote abzuschließen wird empfohlen, damit Sie für dieses erhebliche Risiko versichert sind. Zudem kann es vorkommen, dass ohne eine Haftpflichtversicherung keine Einreise mit dem Boot ins benachbarte Ausland möglich ist oder Ihnen auch der Liegeplatz im Hafen oder das Winterlager verweigert wird.

Welche Deckungssumme bei der Bootshaftpflicht?

Wir empfehlen unseren Kunden mittlerweile mindestens eine Deckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für die Hafpflicht Bootsversicherung. Bei Fahrten im Mittelmeer mindestens 10.000.000,00 EUR, da z.B. in Italien auch entsprechende Mindestdeckungssummen gelten.

Welche Bootsversicherung können Sie noch abschließen?

Eine Unfallversicherung sollte grundsätzlich jeder haben, mit einer Deckung rund um die Uhr für alle Fälle. Im Falle einer Invalidität nach einem Unfall springt diese Versicherung ein und sorgt dafür, eventuelle Folgekosten abzumildern. Kommt es zu einem Unfall mit Todesfall sichert diese Deckung Hinterbliebene ab.

Da das Segeln und Motorbootfahren nicht zu den gefährlichen Sportarten zählt, sind die Prämien für unsere Yacht-Insassenunfall-Versicherungen sehr gering. Sie haben die Wahl, sich und Ihre Familie, oder, bei schon ausreichend vorhandener Deckung, Ihre Gäste an Bord abzusichern.

Wozu eine Boots-Rechtsschutz?

Stellen Sie sich z.B. vor, Ihr Boot wird gerammt und Sie verletzen sich dabei, der gegnerische Haftpflichtversicherer will Ihnen den Schaden nicht vollumfänglich bezahlen. Ein guter Anwalt kann in vielen Fällen einiges möglich machen.

Oft ist das Boot nicht Gegenstand Ihrer Familien-Rechtsschutz, dafür haben wir unsere spezielle Yacht- und Boots-Rechtsschutz konzipiert.

Denken Sie daran, die Rechtsschutz-Versicherung immer mit dem sogenannten Vertrags- und Sachenrechtsschutz abzuschließen, damit auch Streitigkeiten, die aus für die Yacht geschlossenen Verträgen entstehen, mitversichert sind. Dann werden beispielsweise die Kosten für Ihren Anwalt übernommen, wenn Sie z.B. bei einer in Auftrag gegebenen Lackierung Nachbesserung fordern und der Betrieb sich weigert, die Mängel zu beseitigen.

Hinweis zum Bootsversicherungs- Prämienvergleichsrechner

Während die Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz- Bootsversicherungsprämien für alle privat genutzen Boote online berechnet werden, geschieht die Kasko- Prämienberechnung bei über 15 Jahre alten Booten oder Versicherungssummen über EUR 150.000,- nicht sofort. Ihre Bootsdaten können natürlich an uns übermittelt werden. Ein Angebot senden wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit.

Geht es um gewerblich genutzten Yachten/Booten oder um die folgenden Sonderfahrzeuge, können diese NICHT mit dem Tool berechnet werden. Bitte folgen Sie den Links:

Regatta Boote Performance Cruiser Racer Trimarane, Skiffs, 49er, Dragonfly, Tornado, Grabner Cat Luftkissenfahrzeuge Jetski Trifoiler Hausboote Eigen-/Einzelbauten Traditionssegler (Ehemalige) Berufs-/Kriegsschiffe

oder rufen Sie uns an: +49 (0)40 369 849-0

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Normale Segelyacht

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Langkieler Segelyacht

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Kajüt-Katamaran

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Strand-Katamaran

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Offenes Motorboot

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Festrumpf-Schlauchboot

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Ein (bestimmter) deutscher See

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Europäische Binnengewässer

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Transatlantik, Karibik. USA-Ostküste

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Ich möchte mein Boot in einem benannten Binnensee in Österreich oder der Schweiz versichern.

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Ich möchte mein Boot in einem benannten Binnensee in Europa versichern.

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Mit dem Fahrtgebiet A komme ich aus. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit im Fahrtgebiet B für 6 Wochen versichert zu fahren.

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Nein, diese Möglichkeiten entsprechen nicht meinen Bedürfnissen.

Fragen wir helfen gerne weiter.

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Haftpflichtversicherung

1,5 Mio Euro EUR
3 Mio Euro EUR
5 Mio Euro EUR
10 Mio Euro EUR
15 Mio Euro EUR
Premiumklausel EUR
Trailerhaftpflicht EUR 14,00
Total: EUR
Jahresprämie inkl. Vers.-Steuer u. Gebühren : EUR

Vollkaskoversicherung

Bootskörper inkl. Einbaumotor, Rigg, naut. Ausrüstung : EUR
Außenbordmotor: EUR
Trailer/ Winterlagerblöcke : EUR
Persönliche Effekten und loses Inventar: EUR
Gesamtversicherungssumme (feste Taxe) : EUR

 

(EUR)

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(EUR)

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Maschinenschadendeckung EUR
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Rechtsschutzversicherung

Ohne Vertrags- und Sachenrechtsschutz EUR
Mit Vertrags- und Sachenrechtsschutz EUR
Jahresprämie inkl. Vers.-Steuer : EUR

Insassenunfall-Versicherung

A: Für alle Insassen Ihrer Yacht EUR
B: Ohne Ihre Person, Ehefrau und Kinder EUR
Jahresprämie inkl. Vers.-Steuer u. Gebühren EUR

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Wer zahlt, wenn’s stürmt und kracht?

Es stürmt wieder. Ein Boot sollte nicht zum Spielball von Wind und Wellen werden. Wer zahlt den Schaden, wenn es doch passiert?

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Jetzt stürmt es wieder. Ob im Winter oder im Herbst: Das Wetter in Deutschland bestimmt schon wieder ein Tiefdruckgebiet. Vor allem im Norden fegen regelmäßig heftige Tiefs mit starken Windböen übers Land. Die Deutsche Bahn stellt den Fernverkehr auf den betroffenen Strecken weitgehend ein. „Züge des Fernverkehrs werden zurückgehalten“, wird von der DB fast regelmäßig auf Twitter gemeldet. Wohl dem, der keinen Sturmschaden erleidet.

Sturmschaden

Zuvor war in der Nacht ein Tief über Teile Deutschlands gezogen und hat vor allem für umgekippte Bäume und abgebrochene Äste gesorgt. Größere Schäden blieben zunächst aus. Vorüber ist der Sturm aber noch nicht. Wie so häufig gab die Unwetterzentrale eine erneute Warnung heraus. Windstärke 10 ist angesagt.

Im Katastrophenmodus

Extreme Wetterlagen auf dem Wasser nehmen zu. Glück hat, wessen Boot an Moorings und Leinen, gesichert mit vielen Fendern, „nur“ Kratzer und Schäden am Gelcoat davonträgt. Doch auch hier geht ein Sturmschaden schnell in die Tausende, wie die Schadenregulierer der Yachtversicherungsmakler berichten.

Sturmschaden

Viele Boote reißen sich los, sie werden zum Spielball der Wellen und prallen an die Kaimauern. Es kommt zu Kollisionen in den Häfen, denn losgerissene Boote stoßen unkontrollierbar mit anderen Schiffen zusammen. Einige sinken, andere stranden oder sind ineinander verkeilt.

Wer zahlt, wenn es stürmt?

Wichtig zu wissen ist, wer für welchen Schaden aufkommt. Nur die Yacht-Kasko-Versicherungen zahlen hier. Selbst wenn einem Eigner nachweisbar wäre, dass er sein Boot „optimaler“ hätte sichern können, handelt es sich bei Stürmen dieser Stärke eindeutig um höhere Gewalt. Damit ist die Haftung laut Gesetz (die „Verschuldenshaftung“) ausgeschlossen und die reguläre Yachthaftpflichtversicherung greift nicht mehr.

In den Yacht-Kasko-Deckungen sollten zudem unbedingt ausreichende Summen für Bergung und Wrackbeseitigung vereinbart sein. Denn diese Kosten schnellen bei Totalverlusten mit schwierigen Bergungen schnell in horrende Höhen.

Sturmschaden

Ostsee, im Frühherbst 2018: Ein für die Jahreszeit unerwartet starker Sturm trifft die Ostseeküste. Eigner sichern ihre Yachten mit zusätzlichen Fendern und Leinen, dennoch reiben sich mehrere Boote aneinander auf. Resultat: Sturmschaden. Starke Gelcoat-Schäden, verbogene Relingstützen und Kratzer sind die Folge.

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Versicherungsvergleich

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Inhaltsverzeichnis

Welche Personen benötigen eine Bootsversicherung ?

Die Bootsversicherung ist wie die Privathaftpflicht , Betriebshaftpflicht , Veranstaltungshaftpflicht , Pferdehaftpflichtversicherung oder Haus und Grundbesitzerhaftpflicht keine Pflichtversicherung, aber trotzdem sollten Besitzer eines Motorboots, einer Yacht oder eines Segelbootes diese wichtige Absicherung abschließen, wenn sie ein solches Risiko besitzen und führen. In Deutschland ist eine Bootshaftpflichtversicherung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in europäischen Gewässern ist dies aber nicht so.

Zum Beispiel ist in Italien und in den Niederlanden eine solche Yachtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wer in diesen Ländern unterwegs ist, muss vorzeigen können, dass er eine solche, gültige Yachtversicherung besitzt. Mit unserem Tarifrechner als Angebot und den beinhalteten Yachtversicherungen sollte es kein Problem darstellen, die richtige Bootsversicherung zu wählen. Über unseren Bootsversicherung Tarifrechner können Sie sofort die Absicherung beantragen.

Die Bootsversicherung besteht aus der Bootshaftpflichtversicherung und einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung ( Bootskaskoversicherung ). Bei der Autoversicherung ist eine Kfz Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, während dies bei der Bootsversicherung nicht der Fall ist. Der Bootsbesitzer kann es sich aussuchen, ob er diesen Versicherungsschutz beantragen will.

Welchen Versicherungsschutz sollten Boote besitzen ?

Auf dem Wasser mit dem Boot ist nämlich genauso wie auf dem Lande. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist man zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet, wenn man, unabsichtlich oder absichtlich, einem Dritten einen Schaden zufügt. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Yachtversicherung, explizit die Bootshaftpflicht, zwar nicht, wenn aber wenn man sich selbst ausmalt, welcher Schaden beim Benutzen des Bootes geschehen kann, dann ist das Ignorieren dieser wichtigen Versicherung und der Risiken nicht zu verstehen.

Fährt man mit seiner Yacht einen Surfer an und geschieht hier ein beträchtlicher Personenschaden, kann es leicht passieren, dass der finanzielle Schaden in die hundert Tausende geht. Ohne eine leistungsstarke Yachtversicherung ist hier das wirtschaftliche Fiasko vorprogrammiert.

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung deckt die Personenschäden und Sachschäden, sowie Vermögensschäden ab, die man mit einem Boot einem anderen zufügt. Die Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte die 3 Millionen Euro nicht unterschreiten.

Man sollte auch prüfen, ob die Bootsversicherung auch den nichtversicherungspflichtigen Trailer, die Skipperhaftpflicht, die Gewässerschäden und die Schäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern beinhaltet und mitversichert. Die Skipperhaftpflicht ist absolut notwendig, wenn sich der Skipper ein Boot leiht.

Als versicherte Personen sollten der Versicherungsnehmer, der verantwortliche Führer und die sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen, der geschleppte Wasserskiläufer und der gezogene Schirmdrachenflieger und die Insassen in der Police der Bootsversicherung genannt werden.

BASISBASIS PlusPREMIUM
Maximale Höchstversicherungssumme.10 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Personenschäden.10 MIO. €25 MIO. €25 MIO. €
Gewässerschäden.10 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Umweltschäden.3 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Mietsachschäden.Nein200 TSD. €50 MIO. €
Vermögensschäden.Nein200 TSD. €50 MIO. €
Forderungsausfallsdeckung.Nein25 MIO. €50 MIO. €
Skipperhaftung.Nein10 MIO. €20 MIO. €
Vorsorgeversicherung.3 MIO. €3 MIO. €3 MIO. €
Bootstrailer.Nein2 MIO. €2 MIO. €
Sicherheitsleistung.Nein50 TSD. €200 TSD. €
Such- und Hilfekosten.Nein20 TSD. €20 TSD. €
Beiboot.Nein30 PSJa
Auslandsschäden.JaJaJa
Gelegentliche Vermietung.JaJaJa
Sportgeräte.NeinJaJa
Persönliche Haftung.NeinJaJa
Vereinsregatten.NeinJaJa
Regatten.NeinNeinJa
Neuwertentschädigung.NeinNeinJa
Ansprüche von Crew Mitgliedern untereinander.NeinNeinJa
Innovationsklausel / Leistungsgarantie.NeinNeinJa

Gewässerschäden

Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden (1) durch Einleiten oder Einbringen von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist; (2) durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche in der Bootsversicherung gegen die Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

Vermögensschäden

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der Bootsversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind und die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus a. Rationalisierung und Automatisierung; b. Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,-wiederherstellung c. Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten (8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).

Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 50.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Sollte die Bootsversicherung eine Skipperhaftpflichtversicherung besitzen ?

Wenn man sich im Urlaub ein Boot leiht, benötigt man eine sogenannte Skipperhaftpflicht.

Bei der Nammert besteht Versicherungsschutz für die Skipperhaftung für das Führen von Motor- oder Segelbooten mit einer Motorleistung unabhängig der Leistungshöhe und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges und ist in seinem Geltungsbereich auf Europa und das gesamte Mittelmeer begrenzt. Er umfasst nicht die Forderungsausfalldeckung und ist auf eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Bei Personenschäden, begrenzt sich die Entschädigungssumme auf maximal 15.000.000 Euro bei einer geschädigten Person. Bei mehreren geschädigten Personen durch einen Versicherungsfall kann die Gesamtentschädigungssumme nicht die Versicherungssumme von 20.000.000 Euro überschreiten.

Man sollte auch wissen, dass in vielen Länder der Besitz einer Absicherung für ein Boot zwingend vorgeschrieben ist. Bei einem Unfall und dem daraus resultierenden Schaden kann ein fehlender Versicherungsschutz böse Konsequenzen für den Skipper haben. Weiter unten zeigen wir Ihnen ein paar bekannte Schadensfälle.

Bootskaskoversicherung

Neben der Bootshaftpflichtversicherung kann man auch eine Bootskaskoversicherung beantragen. Die Teilkasko in der Bootsversicherung  und auch in der Yachtversicherung bezahlt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Teildiebstahl oder einem Totalverlust aufgrund von Unfall, Sturm oder höherer Gewalt entstehen. Auch den Diebstahl des gesamten Bootes findet man in der Teilkasko. Auch die Vollkasko kann abgeschlossen werden.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und schließt außerdem die mutwillige und böswillige Beschädigung mit ein. Leider kann nicht bei jeder Yachtversicherung ein Kaskoschutz beantragt werden. Dieser Schutz ist in der Yachtversicherung wesentlich schwieriger zu bekommen, als beispielsweise bei einer Kfz-Versicherung.

BASISBASIS PlusPREMIUM
Versicherungswert (Feste Taxe).NeinJaJa
Unbegrenzte feste Taxe.NeinNeinJa
Selbstbehalt.NeinJaJa
Reduzierung des Selbstbehaltes.NeinNeinJa
Rabattretter.NeinJaJa
Elektro- & Hybridfahrzeugen.JaJaJa
Maschinendeckung.NeinJaJa
Keine Abzüge neu für alt.JaJaJa
Transportkosten.JaJaJa
Winterlager.JaJaJa
Teilkaskoversicherung.JaJaJa
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung).NeinJaJa
Diebstahlversicherung.JaJaJa
Einbruch - Diebstahl.NeinJaJa
Vandalismus.NeinJaJa
Unbegrenzte Bergungskosten.NeinNeinJa
Unfall des Fahrzeuges.NeinJaJa
Kollisionsschäden.NeinJaJa
Mitversicherung der Segelausrüstung.NeinJaJa
Persönliche Effekten inklusive.NeinJaJa
Schadenfreiheitsrabatt.NeinJaJa
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer.NeinJaJa
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton.NeinJaJa
Inspektionskosten nach Grundberührung.NeinJaJa
Grobe Fahrlässigkeit.NeinJaJa
Schäden durch Osmose.NeinNeinJa
Regattafahrten.NeinNeinJa
6 Wochen Urlaubsdeckung.NeinNeinJa
Pannenhilfe.NeinNeinJa
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse.NeinNeinJa
Aufwendungsersatz im Seenotfall.NeinNeinJa
Reise- und reisemedizinischer Service im Ausland.NeinNeinJa
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt im Ausland.NeinNeinJa
Ersatzskipper.NeinNeinJa
Kaution im Ausland.NeinNeinJa
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland.NeinNeinJa
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung.NeinNeinJa
Unterstützung beim Umgang mit Behörden.NeinNeinJa
Innovationsklausel / Leistungsgarantie.NeinNeinJa

Der Beitrag in der Kasko ist auch sehr viel höher als der Beitrag für die Haftpflichtversicherung in der Bootsversicherung . Hier muss sich der Halter eines Boots auch wirklich überlegen, ob dieser hohe Beitrag für ein älteres und gebrauchtes Boot gerechtfertigt ist. Mit einer Selbstbeteiligung kann man den Beitrag senken. Berechnen und Vergleichen Sie die verschiedenen Tarife.

Winterlager

Es kann auch wichtig werden, dass Mietsachschäden am Winterlager in der Bootsversicherung mitversichert sind, denn es kann leicht passieren, dass durch ein entstehendes Feuer im eigenen Boot oder der Yacht die Lagerstätte oder andere, fremde Boote teils oder vollständig zerstört werden.

Der Versicherungsschutz für Ihr Boot besteht auf allen Gewässern innerhalb des in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes, inklusive einer kurzfristigen Erweiterung für maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr über das vereinbarte Fahrtgebiet ohne Einschränkung hinaus. Bei Überschreitung ist uns das erweiterte Fahrtgebiet der Versicherung mitzuteilen.

Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie bei mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen des Wassersportfahrzeugs, wenn dieses unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist. Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist.

Allgefahrendeckung

Die Bootsversicherung der Helvetia und der Mannheimer Yachtversicherung versichern Boot oder die mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Hierbei ist das Boot oder die Yacht, wie der Name sagt, gegen fast alle Gefahren abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Boot oder die Yacht gerade benutzt wird oder vor Anker liegt. Selbst bei einer Einlagerung des Boots ist der Versicherungsschutz gegeben.

Diese Kaskoversicherung versichert alles, was nicht ausschließlich in den Bedingungen von der Bootsversicherung ausgeschlossen ist. Man bezeichnet die Allgefahrendeckung allgemein auch als Kasko bei einer Versicherung. Hier kann aber nicht nur das Motorboot oder eine Yacht, sondern ein Segelboot mit den notwendigen Bestandteilen, wie Segel, versichert sein. Kunden können sich als zusätzlichen Service bei uns die notwendigen Informationen für die Versicherung Ihrer Yacht einholen. Bei einer Allgefahrendeckung sind natürlich wesentlich mehr Risiken mitversichert, als bei einer Bootsversicherung ohne diese Allgefahrendeckung.

Bergungskosten

Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Die Nammert Bootsversicherung ersetzt auch Bergungskosten des Wracks, sowie die Kosten zur Beseitigung des Wracks, soweit die Hebung und/oder die Wrackbeseitigung von der Behörde angeordnet wurden. Diese Aufwendungen werden, neben der versicherten Sachentschädigung, erstattet.

Voraussetzung für die Übernahme der vorstehend definierten Kosten ist der Eintritt eines versicherte Ereignisses (versicherte Risiken in den Bedingungen), durch welches der Versicherungsnehmer zur Beseitigung/Bergung des Wracks oder Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist und für dessen Eintritt keine Haftpflichtversicherung einzutreten hat.

Ist in der Bootsversicherung der Trailer mitversichert ?

Nicht alle Yachtversicherungen haben eine Allgefahrendeckung für Ihr Boot oder Ihre Yacht und die Versicherung eines nicht versicherungspflichtigen Trailers. Weiterhin bezahlt der Anbieter der Bootskaskoversicherung den Schaden durch eine mutwillige Beschädigung und den Schaden durch eine böswillige Beschädigung. Auch die höhere Gewalt sollte als Gefahr in einer Kaskoversicherung abgesichert sein.

Was muss bei der Vollkasko beachtet werden ?

Der Kaskoschutz bietet einen Schutz vor Diebstahl des Boots und des Motors. Auch der Teildiebstahl ist im Bereich Kasko abgesichert. Außerdem wird bei Schäden durch Blitz, Brand und Explosion geleistet. Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Bootsversicherung .

Bei der Nammert ist der Versicherungswert für fabrikneue Sachen der Neuwert (=Wiederbeschaffungskosten einer neuen Sache gleicher Art und Güte), ansonsten erfolgt der Wertersatz aus Basis des jeweiligen Zeitwerts der versicherten Sachen auf dem deutschen Bootsmarkt. Die Höhe der Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen und gilt als feste Taxe gemäß § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungswert bei der Versicherung jederzeit anpassen.

Bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der versicherten Sachen ersetzt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Ein Totalverlust im Sinne der Bedingungen der Bootsversicherung liegt vor, wenn die versicherten Sachen dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen sind, sie gesunken sind und ihre Bergung wirtschaftlich sinnlos sind oder wenn sie in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört oder so beschädigt sind, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sachen übersteigen. Wirtschaftlich sinnlos ist eine Bergung der versicherten Sachen, wenn die voraussichtlichen Bergungskosten ihren Wiederbeschaffungswert zum Schadentag übersteigen.

Übersicht der Leistungen der Bootskaskoversicherung

BootskaskoversicherungBASISBASIS +PREMIUM
Versicherungswert (Feste Taxe)
Unbegrenzte Feste Taxe
Selbstbehalt (SB)
Reduzierung des Selbstbehaltes (SB)
Rabattretter
Elektro- & Hybridfahrzeuge
Maschinendeckung
Keine Abzüge neu für alt
Transportkosten
Winterlager
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung)
Diebstahlversicherung
Einbruch – Diebstahl
Vandalismus
Unbegrenzte Bergungskosten
Unfall des Fahrzeuges
Kollisionsschäden
Mitversicherung der Segelausrüstung
Regattafahrten
Persönliche Effekten inklusive
Schadenfreiheitsrabatt
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton
Inspektionskosten nach Grundberührung
Grobe Fahrlässigkeit
Schäden durch Osmose
Pannenhilfe
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse
6 Wochen Urlaubsdeckung
24 Stunden Notruf-Hotline
Aufwendungsersatz im Seenotfall
Reise- und reisemedizinischer Service
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt
Ersatzskipper
Kaution im Ausland
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung
Unterstützung beim Umgang mit Behörden

Abzüge „Neu für Alt“

Sofern altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind, werden die Wiederherstellungskosten bei Teilschäden von der Versicherung wie folgt ersetzt:

• bis 3 Jahre: ohne Abzug • nach 3 Jahren: 20 % Abzug • nach 5 Jahren: 35 % Abzug • ab 10 Jahren: 50 % Abzug

Was sollte man beim Berechnen beachten ?

Für die Berechnung der Yachtversicherung werden bestimmte Angaben benötigt. So wird abgefragt, ob außer der Haftpflichtversicherung noch eine Kaskoversicherung benötigt wird, das Alter des Boots, die KW Stärke oder die Segelfläche, das Fahrtgebiet, die schadensfreien Jahre und die Zahlweise. Mit 4 schadensfreien Jahren sollte die Bootsversicherung natürlich günstiger als bei Null Jahren. Bei einem Kaskoschutz ist der Wiederbeschaffungswert der Yacht wichtig.

Außerdem wird für die Bootshaftpflicht abgefragt, ob man aktiver Teilnehmer an Segelregatten ist, ob das Boot vermietet wird und ob persönliche Effekte mitversichert werden sollen. Persönliche Effekte sind Gebrauchsgegenstände, die zur Ausübung des Wassersportes erforderlich sind und Geräte, wie ein Sextant, die nicht fest eingebaut sind. Gebrauchsgegenstände sind zum Beispiel Kleidung, Ölzeug und Fernglas. Auch bei der Bootsversicherung herrschen große Beitragsspannen. Deshalb sollte man vor Abschluss nicht auf einen Bootsversicherung Vergleich verzichten.

Den Verzicht auf Abzug „Neu für alt“ hat die Nammert Bootsversicherung in ihren Bedingungen verankert. Bei Schäden oder einem Schaden mit dem Boot werden statt der beschädigten und gebrauchten Teile sehr oft neue Teile für die Reparatur des Boots genommen. So etwas steigert natürlich den Wert des Bootes oder Yacht.

Bei einer Bootsversicherung sollten natürlich auf die Schäden aus den Ziehen von Wasserskiläufern enthalten sein. Man weiß, bei Besitz eines Motorboots oder einer Motoryacht, nicht wirklich ob man irgendwann in die Verlegenheit kommt einen Wasserskiläufer über das Wasser zu ziehen. Bei einem Schaden, ohne Besitz einer gültigen Bootshaftpflicht, kann dies ins Auge gehen.

Was bedeutet in der Bootsversicherung der Begriff „Feste Taxe“ ?

Besteht eine Bootskasko, dann sollte die versicherte Summe dem wirklichen Wert des Bootes entsprechen. Diese Vorgehensweise wird allgemein „feste Taxe“ genannt. Kommt es bei dem Boot zu einem Totalverlust (z.B. Brand), dann erhält der Bootsbesitzer die Versicherungssumme, die in der Police genannt wird. Hierbei sollte man aber auch einen Blick in die AGB wagen, denn viele Gesellschaften bieten diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum. Ist dieser Zeitraum verstrichen, prüft die Bootsversicherung ob die versicherte Summe und der aktuelle Bootswert auch übereinstimmen. Der Tarif Premium der Bootskasko der Nammert ersetzt bei Totalverlust die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Beim Tarif Basis bzw. Basis Plus hingegen wird bei einem Totalverlust des Bootes der Zeitwert am Schadentag abzüglich eines etwaigen Restwertes ersetzt.

Bei der Nammert Bootsversicherung ist die feste Taxe festgeschrieben ab Fertigstellung bis zu einem Bootsalter von 5 Jahren. Die feste Taxe gilt dann, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entspricht. Auch bei der Helvetia ist der Versicherungswert die in der Police festgelegte Versicherungssumme als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung.

Gibt es einen aktuellen Bootsversicherung Test aus der Stiftung Warentest (Finanztest) ?

Der letzte Test der Stiftung Warentest (Finanztest) wurde in der Ausgabe 04/2013 veröffentlicht. Für den Vergleich wurden unterschiedliche Yachten für eine Berechnung herangezogen. Getestet wurden unter anderem die Angebote der Versicherungsmakler Neubacher, Firmenich, Pantaenius, Yachting24, Certus und Caravella. Auch die Tarife der Mannheimer wurden durchgerechnet. Das Ergebnis des Tests kann man so zusammenfassen, dass jedes Schiff individuell bei jeder Gesellschaft berechnet werden muss. Es gibt keinen Anbieter, der die günstigste Bootsversicherung für alle Boote oder jede Yacht bereitstellt. Wenn Sie einen schnellen Überblick benötigen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für Sie steht ein spezialisierter Ansprechpartner bereit. Wir beraten Sie unverbindlich. Natürlich steht Ihnen der Rechner rund um die Uhr zur Verfügung.

Gibt es auch einen Schadenfreiheitsrabatt ?

Die Nammert Wassersport-Kaskoversicherung bietet im Tarif Premium einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) für Bootseigner an.

Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres durchgehend bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein versicherter Schaden gemeldet wurde, erhalten Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit folgenden Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren Kaskobeitrag:

• 10 % nach Ablauf eines schadenfreien Versicherungsjahres • 20 % nach Ablauf von zwei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren • 30 % nach Ablauf von drei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren • 40 % nach Ablauf von vier aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren

Nach einem Schaden, für den wir Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet haben, wird, reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt um 20 %. Bei zwei Schadenfällen innerhalb eines Versicherungsjahres entfällt der Rabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit.

Nach erneutem schadenfreiem Verlauf entsteht unter den genannten Bedingungen wieder Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Sofern der Vertrag fünf Jahre oder länger schadenfrei verlaufen ist, wird die Rückstufung beim ersten Schaden ausgesetzt.

Welchem Zweck dient der sogenannte „Bootspass“ ?

Den Bootspass entwickelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Kooperation mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Behörden reagierten damit auf die steigende Anzahl des Bootsdiebstahls. Leider werden immer mehr Motorboote und Segelboote zur Fahndung ausgeschrieben. Als Hilfe zu einer eindeutigen Identifizierung eines gestohlenen Boots soll der Bootspass dienen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine ausführliche Beschreibung und Hinweise des Diebesguts erleichtert die Arbeit der Polizei. Somit können innerhalb kürzester Zeit gezielte Maßnahmen zur Fahndung eingeleitet werden. Als Service bieten wir Ihnen hier einen Link, wo Sie den Bootspass vorfinden. Bei einem Klick auf den Link öffnet sich die Homepage der Polizei Beratung. Der Bootspass ist eine große Hilfe bei einem Schadensfall.

Ratgeber : Was für ein Schadensfall tritt häufig auf ?

Wie wir schon gelesen haben, ist ein Schadensfall auf See nicht gerade selten. Aus diesem Grund ist eine günstige Wassersportversicherung nicht obligatorisch, sondern vielmehr Pflicht. Ein nicht selten vorkommender Schadensfall ist das Auslaufen von Öl beim Betanken. Wenn beim Tanken des Bootes eine nicht unerhebliche Menge Öl in Wasser gelangt, kann man sich vorstellen, welche Kosten am abpumpen durch die Feuerwehr entstehen. Durch eine leistungsstarke Wassersportversicherung kann sich vor solchen Kosten schützen. Natürlich ist die Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug auch ein häufig gesehener Schadensfall.

Den Service der Berechnung einer Wassersportversicherung durch den vorliegenden Tarifrechner bietet Ihnen hier die Honoro UG. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Informationen zur Wassersportversicherung. Jede Person, die auf Booten unterwegs sind, sollten neben der Wassersprotversicherung auch eine private Unfallversicherung und eine private Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese Absicherungen und andere Produkte können auf den Seiten der Honoro UG berechnet und abgeschlossen werden.

Auch andere Fortbewegungsmittel wie das Auto und das Motorrad können mit einer Autoversicherung und Motorradversicherung versichert werden. Auch Produkte, wie ein gewerblicher Rechtsschutz, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, private Rentenversicherung, Riester Rente, Insassenunfallversicherung und betriebliche Altersvorsorge, Produkte für Finanzen und Geldanlage und private Krankenversicherung haben wir in unserem Angebotspalette. Auf unserer Startseite finden Sie Zugang zu allen angebotenen Produkten.

Gilt eine Bootsversicherung nur in Deutschland ?

Wenn der Bootsbesitzer eine Bootsversicherung online abschließen will, muss er auch das Fahrtgebiet angeben. Dieses Fahrtgebiet ist aufgeteilt in deutsche Binnengewässer ohne Rhein, alle deutschen Binnengewässer, ein Binnensee in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich oder Flüsse und Binnengewässer in Europa (inkl. Nordsee, Ostsee und Atlantik). Auch Bootsfahrten auf dem Mittelmeer können versichert werden. Nach der Berechnung werden dann nur dann Tarife angezeigt, die dieses spezielle Fahrtgebiet versichern.

Leider kann nicht jedes Boot durch eine Bootsversicherung versichert werden. Besonders Boote, deren Anker im Ausland liegen, sind nicht einfach zu versichern.

yachtversicherung sturm

Unser Service

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, dann stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen oder ein Angebot über diese Versicherungen bereit. Als Service ist auch ein Download der Bedingungen möglich. So können Sie in aller Ruhe die Leistungen der verschiedenen Bootsversicherungen und Yachtversicherungen lesen. Hilfe gibt Ihnen auch der Tarifrechner. Hier können Sie die Tarife im Bootsversicherung Rechner in einem Angebot gegenüberstellen und auch als PDF ausdrucken.

Selbst die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Yachtversicherung stehen als Download zur Verfügung. Diese Informationen schicken wir Ihnen aber auch gerne als E-Mail zu. Mit Hilfe dieser Dokumente finden Sie sicher die passende Bootsversicherung . Versichert werden kann aber nicht nur die Bootshaftpflichtversicherung, sondern auch die Kasko in den aufgeführten Yachtversicherungen oder Bootsversicherungen. Melden Sie bitte einen Schaden sofort der Versicherung. Nach dem Berechnen können Sie den Schutz für Motorboot oder Segelboot auch sofort online abschließen. Der Vertrag wird Ihnen dann, innerhalb weniger Tage, von der Post zugestellt.

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Bei der Gothaer Segel­yacht Ver­siche­rung sind nicht nur Schäden durch natür­liche Ursachen ab­ge­sichert. Auch gegen Dieb­stahl, Brand und Vanda­lis­mus ist die Yacht ver­sichert. Denn die An­griffe, denen das Boot durch Fremde aus­ge­setzt ist, sind für die Segler ge­nauso wenig ab­wend­bar wie ein Schaden im Sturm.

Osmose- und Maschinen­schäden für neue Boote sind in den ersten 48 bzw. 36 Mo­naten ab­ge­deckt. Darüber hinaus sind Re­gatten und Trans­porte mit­ver­sichert.

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ADAC Wassersportversicherung für Skipper, Bootsbesitzer und Crewmitglieder

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Drei Versicherungen, die Sie unabhängig voneinander abschließen können.

Tarife und Leistungen im Überblick

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Leistungen Wassersport-Haftpflicht

Leistungen wassersport-kasko, leistungen skipper- und crew-haftpflicht.

  • Fragen und Antworten

Tarife Wassersport-Versicherung

  • T arifübersicht Wassersport-Haftpflicht  , 32,47 KB        
  • Tarifübersicht Wassersport-Kasko  , 39,54 KB        
  • Tarifübersicht Skipper- und Crewhaftpflicht   , 31,6 KB

Leistungen:

  • Die ADAC Wassersport-Haftpflicht leistet bis zu einer Deckungssumme von 15 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 250.000,- € für Vermögensschäden. Ausnahme: Für Haftpflichtansprüche, die nach US-amerikanischem und kanadischem Recht geltend gemacht werden, beträgt die Höchstersatzleistung - unabhängig vom Gerichtsstand - je Schadensfall 1.000.000,- € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € bei Vermögensschäden.
  • Gecharterte Wassersportfahrzeuge sind in der ADAC Wassersport-Haftpflicht bis zu vier Wochen pro Versicherungsjahr mitversichert, sofern sie von der Art her (Motor- oder Segelboot) dem versicherten Wassersportfahrzeug entsprechen und höchstens 500 PS Motorstärke oder 100 qm Segelfläche aufweisen.
  • Mietsachschäden: Zur privaten Unterstellung des Bootes sind angemietete Einstellräume und Steganlagen gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert. Es werden maximal 200.000,- € je Schadensfall, begrenzt auf maximal 400.000,- € pro Versicherungsjahr geleistet. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150,- €.   
  • Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung: Wenn Ihnen durch einen Dritten ein Schaden entsteht und dieser Dritte Ihren Schadensersatzansprüchen nicht nachkommen kann, regulieren wir den entstandenen Schaden ab einer Höhe von 2.500,- €.
  • die Haftpflicht aus Gebrauch von Beibooten des Fahrzeuges bis 50 PS/36,8 kW.
  • die Haftpflicht aus der Ausübung von Sport mit zum Fahrzeug gehörenden Wassersportgeräten und Tauchausrüstungen, vorausgesetzt dass dies im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Wassersportfahrzeuges geschieht. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist, z.B. die private Haftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung).
  • die Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen eines Gewässers (bitte Ausschlüsse beachten).
  • Trailerversicherung: Versicherungsschutz besteht auch für den Trailer, welcher nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegt und somit von der Versicherungspflicht befreit ist.
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
  • Sicherheitsleistung im Ausland: Im Rahmen eines Versicherungsfalles wird im Ausland eine Sicherheitsleistung bis 50.000,- € übernommen.

Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Haftpflicht:

  • Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
  • im Ausland registrierte Boote
  • gewerbliche Nutzung, Vermietung, Vercharterung
  • Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
  • Hausboote, Floating Homes
  • Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
  • Motor-Rennboote
  • Eissegler, Strandsegler
  • Skiff-Jollen (z.B. 12-Footer, 29-er, 49-er, Laser 5000, Musto usw.) und Moth Class
  • Luftkissenboote
  • Amphibienfahrzeuge
  •  Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
  • Tarifübersicht Wassersport-Haftpflicht, 32,47 KB        
  • Mitversichert ist auch das Slip-, Dock-, Werft- und Winterlagerrisiko.
  • Beiboote und Trailer können mitversichert werden.
  • Gegen Transportmittelunfall mitversichert sind Land-, Fluss- und Fährtransporte innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes, soweit der Transport auf einem geeigneten Transportmittel erfolgt und die versicherten Sachen sachgemäß verladen und befestigt werden.
  • Mitversichert sind Effekten mit 2% der Versicherungssumme, mind. 500 €, max. 3.000 €.
  • Der Versicherer ersetzt die gesamten Kosten der Wrackbeseitigung zusätzlich bis zur Höhe der Kasko-Versicherungssumme. Ist die Versicherungssumme niedriger als 1.000.000 €, so werden Wrackbeseitigungskosten bis zur Höhe dieses Betrages ersetzt. Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis vorausgegangen und der Versicherungsnehmer zur Beseitigung des Wracks oder Übernahme der Kosten verpflichtet ist.
  • Ersetzt werden vernünftigerweise aufgewendete Kosten für Hilfeleistung und Bergung nach einem Unfall sowie Schleppkosten (bis 3.000 €) in Notfallsituationen.
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
  • Bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC) gibt es einen Sonderrabatt in Höhe von 10%. 
  • Ein Schadensfreiheitsrabatt bis zu 30% vom Vorversicherer wird übernommen.

Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Kasko:

  • Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
  • Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
  • Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
  • Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
  • Schlauchboote ohne festen Rumpf
  • Tarifübersicht Wassersport-Kasko  , 39,54 KB        
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckungssumme bis zu 10 Millionen €*: für Personen und Sachschäden – inkl. 250.000 € für Vermögensschäden.
  • Keine Begrenzung der Anzahl und Dauer von Törns im Versicherungsjahr
  • Sicherheitsleistung im Ausland (bis zu 50.000 €)
  • Mitversicherung von Ansprüchen gegen Skipper oder Crewmitglieder
  • Übernahme nachgewiesener Charterausfallkosten
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%
  • Mitversicherung von Schäden an dem gecharterten Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit**

Optional:  Charter-Kautionsdeckung bei Schäden an einem gecharterten Wassersportfahrzeug** 

  • Tarifübersicht Skipper- und Crewhaftpflicht   , 31,6 KB

* für USA oder Kanada gelten eingeschränkte Deckungssummen * * unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung

Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Wassersport-Versicherung

Wer kann die Wassersportversicherung abschließen?

Die ADAC Wassersport-Versicherung kann von Mitgliedern und Nichtmitgliedern abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf den Grundbeitrag.

Wie kann ich die Wassersportversicherung kündigen?

Kann ich zu meiner bestehenden Haftpflichtversicherung nachträglich eine Kaskoversicherung einschließen?

Die Kaskoversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.

Kaskoversicherung online beantragen

Tel: +49 89 558 956 464

Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf ein neues Boot umschreiben?

Leider nein. Sie müssen für das neue Boot einen neuen Antrag stellen. Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.

Antrag online stellen

Sofern Sie Ihr bei uns versichertes Boot veräußert haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt eine zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post, Fax) sowie einen entsprechenden Nachweis (z.B. eine Kopie des Kaufvertrages).

Wie kann ich eine Urlaubsdeckung beantragen?

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Sparvorteil

Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (IBS).

Schaden in der Wassersportversicherung melden

Sie haben einen Schaden an Ihrem Boot und möchten dies Ihrer Wassersportversicherung melden?

Schaden melden

Produktinformationen

  • ADAC Wassersport-Haftpflicht Versicherungsbedingungen, 90,69 KB
  • ADAC Wassersport-Haftpflicht Informationsblatt, 115,1 KB
  • ADAC Wassersport-Kasko Versicherungsbedingungen, 90,65 KB
  • ADAC Wassersport-Kasko Informationsblatt, 112,85 KB
  • ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Versicherungsbedingungen, 88,56 KB
  • Besondere Vereinbarung Charter-Kautionsdeckung, 92,21 KB
  • ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Informationsblatt, 115,63 KB
  • ADAC Wassersport-Versicherung Verbraucherinformationen, 87,55 KB

Versicherer und Vermittler

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Bei unserem Partner Gothaer Allgemeine Versicherung

Sicher auf ihrem törn und in jedem revier: die wassersport­versicherung.

Als Bootseigner oder Skipper sind Sie auf dem Wasser ganz in Ihrem Element. Ihr Törn soll durch einen Schaden aber nicht zum finanziellen Schiffbruch werden.

Mit den passenden Wassersportversicherungen unseres Partners, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, sichern Sie sich günstige und maßgeschneiderte Haftpflicht- und Kaskolösungen für Ihr Boot. Damit sind Sie auf jedem Törn und in jedem Revier optimal abgesichert sind.

Ihre Vorteile

  • Alles aus einer Hand – Passgenaue Lösungen rund ums Boot und Besatzung.
  • Hohe Deckungssummen – Z. B. mit bis zu 10 Mio. € bei der Bootshaftpflicht.
  • Schnelle Regulierung im Schadensfall – Damit Sie zügig das Ruder wieder in der Hand halten.

Sicher einlaufen bei starkem Wellengang: Die Wassersport-Haft­pflicht­versicherung

Unverzichtbar für jeden Schiffseigner/Skipper, wenn Sie schuldhaft einen Schaden mit Ihrem Boot verursachen und Dritte Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. In vielen anderen europäischen Ländern ist sie schon gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Wassersport-Haftpflichtversicherung unseres Partners Gothaer Allgemeine Versicherung AG laufen Sie sicher in den nächsten Hafen ein.

Unbesorgt an Bord: Die Kasko­versicherung für Ihre Yacht

Ob Ihr Boot oder Ihre Yacht beispielsweise durch Kollision, Sturm oder Vandalismus beschädigt wird, einen Mastbruch erleidet oder gestohlen wird , die Vollkaskoversicherung unseres Partners Gothaer Allgemeine Versicherung AG ersetzt Ihren eigenen Schaden.

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Bootsversicherungen – Häufige Fragen zum Thema

Fragen zur boots- und yachtkaskoversicherung.

  • Dies bedeutet, dass „alle Gefahren“ versichert sind, die nicht ausdrücklich in unseren Spezialbedingungen  ausgeschlossen sind. Das  ist der große Vorteil gegenüber der  Einzelgefahrendeckung, in der „alle“ versicherten Risiken „Einzeln“ aufgeführt und definiert sind. Im Falle unserer echten „Allgefahrendeckung“ gilt die so genannte „Umkehr der Beweislast“, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss auf seine Kosten im Schadenfall beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der  „Allgefahrendeckung“ enthalten ist. Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Versicherungsschutz besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Im Falle der echten Neuwertversicherung wird bei einem Totalschaden die als feste Taxe festgesetzte Versicherungssumme, sowie im Teil-schadenfall die Reparaturkosten in voller Höhe bis zur  Versicherungssumme ersetzt. Im Falle unserer Kombinationsversicherung werden Teilschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme auf Basis der Reparaturrechnung ohne Abzüge „Neu für Alt“ reguliert. Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Für die Hebung, Bergung, Entfernung, Entsorgung oder Vernichtung des Wracks leistet der Versicherer für die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme bis 2.500.000,00 €. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • An erster Stelle ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für die Feststellung des Bootswertes verantwortlich. Dabei sind insbesondere Wertgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise oder Fotos sehr hilfreich. In der Kaskoversicherung ist eine Fahrtgebietsüberschreitung von längstens 6 Wochen pro Jahr automatisch mit eingeschlossen und ist nicht anmelde- bzw. bestätigungspflichtig.Mehr Informationen zu unserer Bootskasko-Versicherung finden Sie  hier .
  • In der Kaskoversicherung ist eine Fahrtgebietsüberschreitung von längstens 6 Wochen pro Jahr automatisch mit eingeschlossen und ist nicht anmelde- bzw. bestätigungspflichtig. Mehr Informationen zu unserer Bootskasko-Versicherung finden Sie  hier .
  • Ja, mit einer  5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Persönliche Effekten sind persönliche Gegenstände, die mit dem Boot nicht fest verbunden sind und auch nicht zur Ausrüstung oder Zubehör des Bootes  gehören (z.B.  Bekleidung, Sportausrüstungen für Angeln und Tauchen etc.). Bis zu einer Höhe von 3 % der Versicherungssumme des Bootes  –  höchstens bis zu 3.000,– €  – gelten die persönlichen Effekten im Rahmen unserer Bootskaskoversicherungsbedingungen beitragsfrei mit eingeschlossen. Darüberhinausgehende Werte können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden. Der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt je Schadenfall gilt nicht für persönliche Effekten. Hier finden Sie mehr Informationen zur  Bootskasko .
  • Ja, es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt. Die höchste Rabattstufe erhalten Sie über unser Haus bereits nach 3 schadenfreien Jahren. Diese beträgt 40 %. Die bisher bei Vorversicherern erworbenen Rabattstufen werden entsprechend unserem Rabattsystem angerechnet.
  • Ja, besteht seit mehr als 4 Jahren ein Vertragsverhältnis über die Vermittlung der Franz & Eberhard Schmitz GmbH VVS, so erfolgt nach Ablauf von 4 schadenfreien Versicherungsjahren für einen ersatzpflichtigen Schaden keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
  • Nein, der Schadenfreiheitsrabatt ist nicht übertragbar.
  • Nein, besteht seit mehr als 5 Jahren ein Vertragsverhältnis über die Vermittlung der Franz & Eberhard Schmitz GmbH, so erfolgt nach Ablauf von 5 schadenfreien Versicherungsjahren für eine ersatzpflichtigen Schaden die Halbierung der Selbstbeteiligung. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie  hier .

Fragen zur Boots- und Yachthaftpflichtversicherung

  • Nein, in der Haftpflicht –  Bootsversicherung  gilt die weltweite Deckung. Mehr Informationen zur  Bootshaftpflicht .
  • Nein, die Haftpflicht – Bootsversicherung ist in  Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man eine Haftpflicht – Bootsversicherung abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen. Hier finden Sie mehr Informationen zur  Bootshaftpflicht .
  • Die vorgeschriebene Höhe der Versicherungssumme zur Bootsversicherung (Haftpflicht) kann unterschiedlich hoch sein und man sollte sich deshalb immer vorab im jeweiligen Land über die derzeit aktuelle Mindestdeckungssumme informieren. Mehr Informationen zur  Bootshaftpflicht .
  • Ja, in der Haftpflicht – Bootsversicherung ist der Bootsanhänger (Trailer) beitragsfrei mit einer Versicherungssumme von  2 Mio  pauschal für Personen- und Sachschäden zusätzlich eingeschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zur  Bootshaftpflicht .
  • Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflicht-versicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro versichert gilt, kann man auch dieses Problem lösen. Lässt sich eine gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht realisieren, behandelt Ihre eigene Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung Sie wie ein „Unfallopfer“. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses seinen festen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der Schweiz gehabt hat. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden an dem im Versicherungsschein genannten Boot, da diese auch bei Fremdverschulden über die bewährte Kaskodeckung versichert werden können. Hier finden Sie weitere Informationen zur  Bootshaftpflichtversicherung .
  • Im Rahmen unserer besonderen Bedingungen zur Yachthaftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt.
  • Der ständige Liegeplatz/Standort des Bootes im Sommer und im Winter muss sich im europäischen Raum befinden. Es gilt weltweiter Geltungsbereich vereinbart. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Selbstverständlich ist unser Haus im Kundeninteresse darum bemüht, eine Tarifoptimierung durch individuelle Anpassung z.B. an PS-Stärke oder Segelfläche vorzunehmen. Erst Mitte des Jahres 2012 wurde unser Yacht-Haftpflichtversicherungstarif um eine neue Beitragsstufe für Segelboote bis zu einer Segelfläche von 75 qm ergänzt. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Die sogenannten „blauen Karten“, auch Zertifikate genannt, werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt, d.h. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise nunmehr auf weißem Papier. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine Änderungen. Die „blauen Karten“ behalten jedoch für die Ausstellungsdauer ihre Gültigkeit. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie  hier .
  • Die Zertifikate in der Wassersport-Haftpflichtversicherung werden generell für eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ausgestellt. Vor Beginn der Wassersportsaison versendet unser Haus automatisch alle 2 Jahre die benötigten Versicherungsnachweise auf Basis der gespeicherten Daten. Sollte der Vertrag jedoch vorher gekündigt oder aus sonstigen Gründen aufgehoben werden, entfällt damit auch die Gültigkeit des Zertifikates. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie  hier .

Fragen zur Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung

  • Die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des Bootseigners sowie der berechtigten Bootsinsassen vom Betreten bis zum Verlassen des in der Police benannten Bootes incl. des Beibootes. Unfälle beim Ein- und Aussteigen gelten mitversichert. Hier finden Sie mehr Informationen zur  Insassen-Unfallversicherung  für Boote und Yachten.
  • Im Schadensfall wird die jeweilige Versicherungssumme für den Todes- und Invaliditätsfall durch die Anzahl der zurzeit des Unfalles im Boot befindlichen Personen geteilt. Jede versicherte Person ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der jeweiligen Versicherungssumme versichert. Die Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei um 100 %, wenn sich mehrere versicherte Personen im Sinne der besonderen Bedingungen auf dem Boot befinden. Hier finden Sie mehr Informationen zur  Insassenunfallversicherung für Boote und Yachten .
  • Nein, es gelten auch Bergungs-/Rückholkosten mit einer Versicherungssumme von 5.000,– Euro versichert unabhängig davon, wie viele Personen sich zum Unfallzeitpunkt im Boot befinden bzw. geborgen werden müssen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter  Bootsunfallversicherung .
  • Personen, die sich beruflich mit der Führung, Wartung und Pflege des Bootes befassen, gelten nicht mitversichert. Hier finden Sie weitere Informationen zur  Bootsunfallversicherung .

Allgemeine Fragen zu Bootsversicherungen

  • Um Ihnen meist sogar innerhalb eines Werktages ein konkurrenzfähiges Angebot unterbreiten zu können, müssen Sie lediglich die Rubrik:„Angebotsanfrage“ auf unserer Website ausfüllen und an uns abschicken. Sie erhalten dann per E-Mail einen unverbindlichen Versicherungs-vorschlag. Einen Antrag sowie unsere Infomappe senden wir als pdf-Datei gleich mit. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die Fragen wie z.B. nach Vorschäden oder Nutzung (Vercharterung, Regattateilnahme) stets vollständig und richtig beantworten. Zu den von uns gestellten Fragen zu gefahrerhöhenden Umständen ist der Versicherer auf Ihre Angaben besonders angewiesen. Hier finden Sie mehr Informationen zur Bootsversicherung.
  • 1. Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Bootsversicherungsantrag
  • 2. Kopie der Boots-Zulassungsbescheinigung mit zugeteiltem Bootskennzeichen
  • 3. evtl. Kopie vom Bootsführerschein
  • 4. Kaufvertrag (soweit vorhanden) und ggfs. aussagekräftige Fotos vom Boot
  • Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Der Versicherungsschutz beginnt nach positiver Prüfung grundsätzlich frühestens am Tag (Eingangsstempel) des Antragseinganges per Post, Fax oder Mail. Der Bootsversicherungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten, unsere Angebotspalette finden Sie hier.
  • Der Antragseingang in unserem Hause ist der frühest mögliche Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz gilt immer mindestens für ein volles Jahr, da die Prämien nach den risikorelevanten Faktoren in einer sog. Mischkalkulation gebildet werden. Der Versicherungsvertrag verlängert sich nach dem Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder der Versicherungsnehmer noch der Versicherer den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Saison-Verträge werden nicht angeboten. Unsere Angebotspalette zur Yacht-/Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen ist mitversichert, sofern diese den amtlich vorgeschriebenen Führerschein besitzen. Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Nein, weil das Boot auch dann versichert gilt, wenn es nicht genutzt wird, sondern im Hafen oder Winterlager liegt, oder im Falle eines trailerbaren Bootes in der Garage steht. Auch in diesen Fällen ist es Gefahren ausgesetzt, die versichert sind (z.B. Brand, Sturm, Diebstahl etc.). Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Es erfolgt keine automatische Bekanntgabe über Ab- An- und Ummeldungen an den Versicherer durch eine offizielle Stelle. Deshalb muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Verkauf schriftlich mitteilen und eine Kopie des Kaufvertrages zur Verfügung stellen, weil die Boots-Kaskoversicherung bei Verkauf kraft Gesetz auf den Erwerber übergeht. Das Versicherungsgesetz (VVG) gewährt dabei nicht dem Versicherungsnehmer, sondern nur dem Käufer und dem Versicherer ein Kündigungsrecht. Die Bootshaftpflichtversicherung hingegen geht nicht auf den Käufer über, sondern erlischt bei Verkauf. Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Es muss die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf in schriftlicher Form eingehalten werden. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Durch unsere „Schmitz-Helpline“ erhalten Sie im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschadens die schnellst- und bestmögliche Hilfe. Durch eine separat geschaltete Notrufnummer ist gewährleistet, dass Sie im Schadensfall 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr sofort Unterstützung bei der Organisation der notwendigen Schadenabwicklungsmaßnahme zur Bootsversicherung erhalten. Mehr Informationen zur Schmitz-Helpline finden Sie hier.
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Auswählen. Makler und Mehr­fach­agenten bieten oft umfang­reicheren und güns­tigeren Schutz als die Versicherer selbst. Holen Sie mehrere Angebote ein. Für Mitglieder in Boots­ver­einen gibt es oft Rabatte.

Abschließen . Schließen Sie Haft­pflicht- und Kaskoschutz zusammen ab. Besonders günstig für mehrere Boote in unserem Test sind Bavaria , HLP , Neubacher und Yachting24 . Sehen Sie aber nicht nur auf den Preis. Die Tabelle zeigt Extra­leistungen, die es ohne Aufpreis gibt. Das güns­tige Basis­angebot von Yachting24 enthält kaum Extras.

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@StefanAlbatros: Eine aktuellere Untersuchung liegt uns leider nicht vor. Fragen Sie konkret bei den Anbietern nach, ob es die im Test genannten Tarife noch in unveränderter Form noch gibt.(PK)

Sehr geehrte Damen und Herren, wurde der Test zwischenzeitlich aktualisiert, bzw. inwieweit kann ich die Ergebnisse noch nutzen? Gruß Stefan Hans

wann bitte kommen neue Tests?

@Kaledo: Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Anbieter nach, ob es den im Test genannten Tarif in unveränderter Form noch gibt. Wir haben die Tarife bisher nicht wieder unter die Lupe genommen. Über zukünftige Testveröffentlichungen geben wir nur einen Monat im Voraus Informationen nach außen, und zwar unter: www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau (maa)

Der Test ist von 2013. Sicher hat sich inzwischen einiges getan. Ist der Test noch aktuell oder ist eine Neuauflage in absehbarer Zeit geplant?

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yachtversicherung sturm

Überblick: Welche Versicherungen brauchen Segler für Yacht und Crew?

Ein beitrag von.

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.

Zur Vorbereitung eines Segeltörns gehört auch die Versicherung

Fernab der Küste für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre auf der eigenen Yacht leben – für viele Segler kann das ein ganz besonderer und einzigartiger Törn sein. Der Ausstieg auf Zeit muss jedoch gut vorbereitet werden, denn fernab der vertrauten Heimat warten nicht nur faszinierende Eindrücke und Erlebnisse, sondern auch zahlreiche Unwegsamkeiten.

yachtversicherung sturm

Zur sorgfältigen Vorbereitung eines längeren Segeltörns gehört, sich rechtzeitig mit dem vorhandenen beziehungsweise benötigten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Klar, dabei kommen nicht selten viele Fragen auf: Welche Versicherungen sind ratsam, welche vielleicht überflüssig? Welche Stolpersteine gibt es und was muss mit dem Versicherer vor Reiseantritt unbedingt geklärt worden sein?

Antworten auf diese und andere Fragen gibt dieser Beitrag. Betrachtet werden im Folgenden:

  • Die Haftpflichtversicherung
  • Die Kaskoversicherung
  • Die Boots-Insassenunfallversicherung
  • Die Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
  • Die Rechtschutzversicherung
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung

yachtversicherung sturm

Die Haftpflichtversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die haftpflichtversicherung.

Dringend ratsamer Bestandteil des Versicherungspakets ist zunächst einmal eine Bootshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schäden, die der Bootseigner, seine Gäste oder Besatzungsmitglieder gegenüber einem Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden und gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

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Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung

Wer bereits über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügt, sollte vor Reisebeginn unbedingt die vereinbarte Deckungssumme überprüfen und klären, ob diese auch für das geplante Vorhaben genügt. In vielen Ländern wird nämlich eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen verlangt. In Australien wird derzeit beispielsweise eine Deckungssumme von acht Millionen australischen Dollar vorausgesetzt. Es ist somit ratsam, die Deckungssumme für das jeweilige Land auf der Route zu prüfen. Weltweit gut aufgehoben sind Eigner mit einer Haftpflichtdeckungssumme von zehn Millionen Euro.

Die „blaue Karte“ bei der Haftpflichtversicherung

Nicht nur in einigen Ländern, sondern auch in vielen Häfen wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Segler sollten daher stets in der Lage sein, die „Internationale Haftpflichtbestätigung“, die vom Versicherer ausgestellt wird, vorzuzeigen. Vielerorts ist dieser Nachweis auch unter dem Begriff „Blaue Karte“ bekannt. Eine aktuelle Version samt einiger Kopien des Nachweises sollten demnach stets mit an Bord geführt werden. Von Vorteil kann es sein, wenn der Versicherer eine Funktion auf seiner Internetseite hat, über die mittels Login die aktuellste Version der „Blauen Karte“ abgerufen, ausgedruckt und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.

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Übrigens sollte dem Versicherer auch die Rumpf und/oder Baunummer des Beibootes mitgeteilt werden, damit diese in der Deckungsbestätigung ergänzt wird. Eine aktuelle Kopie davon (in einer wasserfeste Hülle) im Beiboot, kann so manches Ungemach bei den Behörden verhindern, besonders zum Beispiel in Italien wo sogar Strafen für “unversicherte” Tender erteilt werden.

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Die Absicherung gegen „das Auslösen von Rettungsmitteln“ bei der Haftpflichtversicherung

Wer noch vor dem Abschluss der Bootshaftpflichtversicherung steht und womöglich mehrere Angebote eingeholt hat, sollte überprüfen, bei welchen Offerten das „versehentliche Auslösen eines Rettungssystems“ mitversichert ist – beispielsweise durch eine EPIRB oder einen DSC-Call. Dieser Deckungsbaustein kann von großem Vorteil sein, da dann unnötig entstandene Such- und Hilfekosten erstattet werden.

Die Kaskoversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die kaskoversicherung.

Als nächstes kommt die Bootskaskoversicherung ins Spiel. Für ein Langfahrtvorhaben ist diese eine kostspielige Angelegenheit und man muss sich die Frage stellen, inwieweit man bereit ist, die Prämie hierfür zu zahlen.

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Klares Hauptargument, welches für den Abschluss spricht, ist die Gefahr von großen Schäden am Schiff, welche zum Totalverlust führen und schlimmstenfalls sogar noch umfangreiche Berge- und Schleppkosten mit sich bringen können. Häufig ist in solchen Fällen das gesamte Projekt der Blauwasserfahrt gefährdet. Der richtige Kaskoschutz kann hier den Unterschied zwischen finalem Aus und kurzer Zwangspause machen.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Kaskoversicherung?

Ob bestehende oder angefragte Kaskoversicherung – die Formulierungen der Bedingungen sollten in jedem Fall genau durchgelesen und die darin aufgeführten Ausschlüsse unter die Lupe genommen werden. Hier gilt es zu prüfen, welche Szenarien oder besonderen Risiken miteingeschlossen werden können, und sich dabei gleichzeitig die Frage zu stellen, wovor man unbedingt abgesichert sein möchte und welche Risiken sich durch schlaue Törnplanung theoretisch minimieren lassen.

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Ein gutes Beispiel hierfür ist der „Ausschluss benannter, tropischer Stürme“. Trotz weltweiter Deckung schließen viele Versicherer diese Gefahr in bestimmten Zonen zu bestimmten Jahreszeiten vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschluss muss aber nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein: Zum einen lässt sich die Reiseroute in Hinblick auf etwaige Risikogebiete ja abstimmen, zum anderen kündigen sich große Stürme meist schon einige Tage vorher an, sodass man ihnen im Zweifel auch noch rechtzeitig ausweichen kann.

Wer seine Route also flexibel gestalten und auch noch an Bord schnell auf Unwetterankündigungen durch Routenänderung reagieren kann, sollte sich vom Ausschluss benannter, tropischer Stürme nicht beirren lassen. Dieser wird sich bei Abschluss der Versicherung schlussendlich positiv auf die zu zahlende Prämie auswirken.

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Wer allerdings plant, sein Schiff über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort liegen zu lassen und die Wetterlage dort Schlimmeres vermuten lässt, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinem Versicherer besprechen. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bieten einige Versicherer auf Wunsch an, tropische Stürme in der Deckung mit aufzunehmen.

Auch üblich ist ein Ausschluss für konstruktive Mängel oder Verschleiß. Diesen haben so ziemlich alle Versicherer in ihren Bedingungen. Was im Schadenfall aber unbedingt reguliert werden sollte, sind daraus entstehende Folgeschäden. Das sollte in den Bedingungen auch so formuliert sein.

Als Beispiel kann hier das Rigg dienen: Trotz gut gewartetem oder neuem stehendem Gut bricht aufgrund eines nicht entdeckten Mangels das Pütting und das ganze Rigg kommt von oben. Dass der Ersatz beziehungsweise die Reparatur des Püttings nun nicht erstattet wird, ist zu verkraften. Der Schaden am kompletten Rigg (Folgeschaden aufgrund des Mangels) sollte jedoch vom Versicherer ersetzt werden.

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Welches Fahrtgebiet deckt die Kaskoversicherung ab?

Es gibt Regionen, in denen Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren und ein solcher auch nicht durch hohe Prämienaufschläge hinzugebucht werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Gebiete, in denen die Infrastruktur des Versicherers die Gewährleistung ausreichender Hilfeleistungen nicht zulässt beziehungsweise diese schlussendlich zu kostspielig wird – etwa in der Nordwestpassage oder Nordalaska.

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Übrigens grenzt jeder Versicherer die Fahrtgebiete anders ab. Daher sollte vor der Abreise die geplante Route mit dem Versicherer durchgegangen werden. So kann der Versicherer aufzeigen, welche Fahrtgebiete auf der Langfahrt durchquert werden und wo sich entsprechende Sprünge in der Prämie ergeben. Ein seriöser Versicherer rechnet in Schritten und auf den Tag genau ab. Das bedeutet, dass es reicht, vor Abfahrt jeweils kurz Bescheid zu geben, sodass der Versicherer das Fahrtgebiet entsprechend umstellen kann – beispielsweise ein paar Tage vor dem Beginn der Atlantiküberquerung.

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Welches Netzwerk steht hinter dem Versicherer der Kaskoversicherung?

Es lohnt sich zu prüfen, inwieweit der Versicherer über ein weltweites Netzwerk aus Niederlassungen und Partnern verfügt. Insbesondere bei Blauwasserreisen kann ein solches von großem Vorteil sein. Solche Kontakte zu Behörden, Organisationen, Händlern, Herstellern und Marina-Betreibern, die bei Fahndungs- und Schadenfällen optimale Unterstützung leisten, ist sehr viel wert. Damit kann der Versicherer seinen Kunden in allen Revieren hilfreich zur Seite stehen.

Wieso ist die Prämie der Kaskoversicherung in Übersee deutlich höher?

Die Prämie einer Kaskoversicherung leitet sich unter anderem aus den Kosten, die für die Abwicklung eines Schadens entstehen, ab. Eine Deckung in der Karibik ist nicht teurer, weil die Steine dort spitzer sind, sondern weil Transportkosten und die Schadenabwicklung viel teurer sind, eine andere Infrastruktur vorhanden ist, Preisunterschiede existieren und diese Faktoren vor allem auch stark von der jeweiligen Region und dort erhobenen Zöllen abhängen.

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Umgang mit dem Risiko, dass die Yacht arrestiert wird

Dass eine Yacht arrestiert wird, kann sowohl im Kasko-, als auch im Haftpflichtbereich schneller passieren, als man denkt. So kann zum Beispiel die kostspielige Bergung einer Yacht dazu führen, dass die Yacht bis zur Klärung der Kostenübernahme erst einmal festgesetzt wird. Aber auch das Beschädigen einer Hafenanlage kann nach sich ziehen, dass die Yacht arrestiert wird.

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Bei Fällen wie diesen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Schiffe vorerst in Ketten gelegt werden und erst freikommen, wenn die entstandenen Kosten beglichen wurden. Das Ganze läuft dann meist offiziell über ortsansässige Behörden und solche Verhandlungen können teilweise sehr lange dauern.

Der Versicherer kann in solch einer Situation durch Erbringung der Sicherheitsleistung die Yacht schneller auslösen, als es Eigner in Eigenregie für gewöhnlich können. Eine Deckung gegen Beschlagnahme ist also nicht unwichtig. Je nach Anbieter ist diese bereits in der Kasko- und/oder Haftpflichtversicherung mit enthalten.

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Die Boots-Insassenunfallversicherung für Fahrtensegler

Eine Boots-Insassenunfallversicherung tritt bei unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfällen in Leistung. Sie ist somit erstmal kein „Must-have“. Im Prinzip kann jeder Segler für sich selbst abwägen, ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung wichtig ist.

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Wenn es um die Rettung von Leib und Leben auf See geht, ist der Einsatz für Gerettete gemäß SOLAS Übereinkommen erstmal kostenfrei. Sobald aber Leistungen erbracht werden, also technische Hilfe zum Erhalt von Werten geboten wird, kann einem dies teuer in Rechnung gestellt werden. Interessant sein könnten daher auch einige Zusatzleistungen innerhalb der Boots-Insassenunfallversicherung. So werden zum Beispiel Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten, aber auch Krankentransport- und medizinische Notfallkosten im Ausland erstattet.

Tipp: Es lohnt sich zu prüfen, ob diese Leistungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung eventuell sogar schon ausreichend abgesichert sind.

Interessant ist auch, dass in einigen wenigen Regionen eine zusätzliche Bergeversicherung beziehungsweise Expeditionsversicherung verlangt wird – beispielsweis in Spitzbergen. Hier müssen Yachteigner eine Sicherheit hinterlegen für den Fall, dass sie gerettet werden müssen. Es kann sich also lohnen, die Regionen auf der geplanten Route in Hinblick auf solche Regelungen zu studieren.

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Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung

Auch die umfassendsten Kasko-Versicherungen können nicht alle Szenarien berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere spezifische Risiken, deren Ursprung politischer Natur ist. Für einige Regionen kann daher ergänzend eine Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung sinnvoll sein. Ganz wichtig hierbei: Die Ausschlussgebiete beachten!

Die Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler

Die Antwort auf die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler wichtig ist, ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich hört der Versicherungsschutz auf, sobald man den örtlichen Geltungsbereich verlässt beziehungsweise sich länger als sechs Monate außerhalb des Geltungsbereiches aufhält.

Wer aber mit einem neuen Schiff losfährt und dann nach einem Jahr Diskussionen über Gewährleistungsmängel startet, die man in der Karibik feststellt, ist nicht unbedingt aus dem Rechtsschutz rausgefallen, denn: Der Schaden wurde zwar in der Karibik erst nach mehr als sechs Monaten festgestellt, der Ort, an dem man sich streitet, ist rechtlich gesehen jedoch der Ort, an dem das Boot erworben wurde. Also zum Beispiel in Deutschland. Während ein Streit in der Karibik nach sechs Monaten also nicht mehr versichert ist, sind es notwendige Reparaturen im oben genannten Beispiel aber schon.

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Tipp: Ich würde prüfen, ob eine bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung entsprechend im Deckungsschutz erweitert werden kann. Ein Gespräch mit dem Versicherer über das individuelle Vorhaben ist ratsam – dabei können der Wert der Yacht, das Fahrtgebiet und die Zeitspanne des Vorhabens diesbezüglich abgeklopft werden. Wichtig: Es sollte auch Vertragsrechtsschutz beinhaltet sein.

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrtensegler

Auslandsreisekrankenversicherungen bieten meist nur Basisdeckungen beziehungsweise Deckungen zur Notversorgung. Vorsorgebehandlungen oder Behandlungen bei bereits bestehenden oder chronischen Erkrankungen übernehmen diese nicht. In dem Fall müsste der Versicherte gegebenenfalls regelmäßig Rückreisen ins Heimatland einplanen. Segler, die längere Törn planen, sollten dies ausführlich mit ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besprechen.

Grundsätzlich ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein eher schwieriges Thema, denn der Markt gibt zurzeit nur wenige Policen her. Segler sind daher gut beraten, das Törnvorhaben mit einem Versicherer zu besprechen, um auszuschließen, dass die Versicherung im Ausland nach einer bestimmten Zeitspanne ihren Schutz verliert.

Jeder längere Segeltörn ist ein großes Vorhaben, das intensiver Vorbereitung bedarf. Hierzu zählt auch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem geeigneten Versicherungsschutz, um den individuellen Risiken auf der Reise vorzubeugen. Wichtig hierbei sind vor allem der enge Austausch mit einem Versicherer, der mit den Gefahren beim Fahrtensegeln vertraut ist, sowie die Bereitschaft, bestehende beziehungsweise am Markt erhältliche Policen ausführlich zu studieren und zu vergleichen.

yachtversicherung sturm

Wichtig: Wer mit einem kleinen Segelboot seine Reise starten will, sollte mit dem Versicherer besprechen, ob ein Kaskoschaden überhaupt gedeckt werden kann. Das Schiff als solches muss nämlich bestimmte Wert- und Größenkriterien erfüllen, um in bestimmten Regionen überhaupt versichert werden zu können. Der Grund hierfür ist, dass ein Kaskoschaden schnell den Wert eines Bootes überschreiten kann. Wenn der Versicherer also weiß, dass die Kosten eines Schadens in der Karibik zum Beispiel den Wert des Schiffes um ein Dreifaches überschreiten, führt dies schnell zur Bewertung als Totalverlust und dann versichert der Versicherer das Schiff von vornherein nicht.

Am Ende klingt das alles etwas komplizierter, als es ist. Dennoch ist es ratsam, den vorhandenen oder potenziellen Versicherer mit ins Boot zu holen und das geplante Vorhaben rechtzeitig vor dem Beginn mit dem Versicherer zu besprechen, damit der volle Deckungsschutz vor Reiseantritt bestätigt werden kann.

Beratung zum Thema

Pantaenius yachtversicherungen.

guest

Auf den Punkt gebracht. Gerade bei einer solch komplexen Thematik bietet der Beitrag eine erste gute Übersicht. Danke Dirk

Markus Meier

Super Beitrag, sehr wertvoll, vielen Dank dafür

Jürgen Bode

Vielen Dank für den Beitrag. Als Charterskipper wäre es für mich hilfreich gewesen, wenn anfangs erwähnt worden wäre, dass es um Versicherungen für Eigner geht.

Sönke Roever

Moin Moin Jürgen. Guck mal hier. Dafür gibt es einen eigenen Beitrag https://www.blauwasser.de/versicherungen-beim-yachtcharter

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Wo hört „Boot“ auf, wo fängt „Yacht“ an? Definitionen hierzu gibt es viele. Und so auch eine ganze Menge Bootsversicherungen , Yacht-Versicherungen, Wassersport-Versicherungen und so weiter. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Bei der EIS European Insurance & Services GmbH zählt nicht der Name, sondern die Leistung!

Unsere Yacht- und Bootsversicherungen EIS TOP und EIS BASIC sind für kleine motorisierte Ruderboote oder kleine Segelboote (z. B. Jollen) ebenso attraktiv wie für Wasserski-Boote oder größere Motor- und Segelyachten . Durch die große Flexibilität der Verträge erhalten Sie stets ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot .

Wir unterteilen nach diversen Bootstypen, verschiedenen Fahrtgebieten und mehr, sodass sich eine individuelle Prämie für Sie ergibt. In den Paketen EIS TOP und EIS BASIC bieten wir Ihnen die Bootshaftpflicht-, Bootskasko- sowie Insassen-Unfallversicherung an. So schließen Sie die maßgeschneiderte Bootsversicherung ab, die genau zu Ihnen passt – auch für weltweite Fahrtgebiete .

Inhaltsverzeichnis

Boot versichern – wie finde ich die richtige Police für mich?

Boot-haftpflicht, boot-kaskoversicherung, insassen-unfallversicherung für boote, bootsversicherung: alles über unsere top-deckung, boot versichern online: unsere basic-deckung im überblick, optionale mitversicherungen, vergleich zwischen den zwei deckungen, bootsversicherung online berechnen und abschließen.

Eine Bootsversicherung gibt Ihnen Sicherheit und die Gewissheit, dass Sie im Schadensfall einen starken Partner an Ihrer Seite haben. Welche Versicherungsleistungen bei einem Boot jedoch wirklich wichtig sind, hängt vom Einzelfall ab. Während der eine Skipper eine Kasko für sein Boot sucht, möchte der andere am liebsten ein Rundum-sorglos-Paket abschließen.

Bei der EIS gehen Sie in jedem Fall beim richtigen Bootsversicherer vor Anker. Denn wir bieten Ihnen individuell zusammengestellte Bootsversicherungen an. Wählen Sie im Rahmen unserer TOP-Deckung oder BASIC-Deckung einfach den Versicherungsumfang aus, der zu Ihren Plänen passt: mit Haftpflicht, Bootskasko und/oder Unfallversicherung für alle Insassen .

Geben Sie in unserem Rechner für Boot- und Yacht-Versicherungen die wichtigsten Daten zu Ihrem Wasserfahrzeug und dem Gebiet an, um die Prämie mit einem Klick zu berechnen .

Die drei Bausteine der Bootsversicherung der EIS

Wer sein Boot versichern möchte, denkt oftmals zuerst an die Kaskoversicherung. Bei allen Törns ist die Haftpflicht allerdings mindestens ebenso wichtig. Und auch eine Unfallversicherung sollten Sie bei Wassersportaktivitäten nicht vergessen. Die Bootsversicherung der EIS bildet deshalb ein Paket , das aus drei Einzelversicherungen besteht. Sie haben die Wahl aus zwei Deckungskonzepten : TOP und BASIC.

Die Boot-Haftpflicht greift, wenn aus Personen- und Sachschäden Ansprüche Dritter entstehen, die Sie als Skipper oder Ihre Crew verursacht haben. Es ist besonders sinnvoll, wenn der Versicherungsschutz auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander einschließt, wie es bei EIS TOP der Fall ist.

Bei Schäden an Ihrem Wasserfahrzeug und dessen Zubehör kommt die Boot-Kaskoversicherung dafür auf. Hier unterscheiden wir zwischen einer echten All-Gefahrendeckung (EIS TOP) und einer aufgezählten Gefahrendeckung (EIS BASIC). Auch Ihre persönlichen Effekten sind bei uns mitversichert.

Die Unfallversicherung für Insassen auf Ihrem Boot gilt bei uns weltweit und schließt nicht nur Sie als Versicherungsnehmer (Eigner) ein, sondern ebenso den Schiffsführer, alle Crewmitglieder, Ihre Besucher und Gäste. Die TOP-Deckung bezieht sich sogar auf gecharterte Yachten.

  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Skippers und sonstiger, zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigter Personen
  • der Besitz und die Verwendung von Beibooten mit bis zu 60 PS Antriebsleistung
  • die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, wenn und solange er sich im Schlepp des Fahrzeuges befindet (subsidiär)
  • die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Segelregatten oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Überführungsfahrten ereignen
  • die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen, sofern diese von einem in Not befindlichen Boot aufgefordert werden, Hilfe zu leisten, und durch diese entsprechende Hilfsmaßnahme – z. B. eine Leinenverbindung – eine Beschädigung am havarierten Boot erfolgt
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und die der mitversicherten Personen aus dem Führen oder Bedienen von fremden Wasserfahrzeugen und/oder deren Ausstattung, Inventar und Zubehör (subsidiär)
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle in dem Betrieb des Versicherungsnehmers handelt, und Sachschäden
  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Einstellräumen und Steganlagen (bis 200.000 EUR), die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Bootes angemietet wurden
  • die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind
  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden)
  • echte All-Gefahrendeckung
  • bei Teilschäden: „Neu für Alt“ (ohne Abzüge)
  • Versicherung nicht benannter persönlicher Effekten und nicht fest eingebauter Ausrüstung und Zubehör bis zu 2 % der Versicherungssumme
  • Übernahme der Transportkosten zur Werft und zurück
  • Aufwendungen für Bergung, Bergungsversuche und ggf. Entsorgung bis zu 2.000.000 EUR (zusätzlich zur Versicherungssumme)
  • Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung und Minderung eines Schadens bis zu einer Höhe von 50 % der Versicherungssumme
  • nach Grundberührung Inspektionskosten des Bootes ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung
  • im Ausland die Organisation und Kostenübernahme eines Ersatzskippers bei unvorhergesehener Krankheit des Skippers (bis zu 1.100 EUR) zum Ausgangs- oder Zielhafen
  • bei Totalverlust: vereinbarte Versicherungssumme abzüglich des Restwerts
  • Folgeschäden am Boot durch Regen, Schnee, Hitze, Oxidation, Nagetiere, Abnutzung, Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler
  • keine Selbstbeteiligung bei Totalverlust des Bootes, Einbruchdiebstahl der Effekten, nicht fest eingebauter Ausrüstung und Zubehör
  • keine Selbstbeteiligung bei Schäden durch Blitzschlag sowie Transport-, Kollisions- und Brandschäden, welche allein Dritte schuldhaft verursacht haben
  • Entfall der Selbstbeteiligung bei Diebstahl des Außenborders, sofern dieser mit einem GPS/GSM-Transponder ausgestattet ist
  • Geltungsbereich weltweit für das versicherte Boot und dessen Beiboote sowie vom Versicherungsnehmer gecharterte Yachten
  • versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer (Eigner), Schiffsführer, Crewmitglieder, Besucher und Gäste
  • doppelte Invaliditätsleistung ab 90 % Invalidität
  • Ersatz von bis zu 3.000 EUR für Seenotrettungs-, Such- und Bergungskosten
  • Ersatz von Arzthonoraren, sonstigen Operationskosten, Krankenhausaufenthalten sowie Zahnersatzkosten für kosmetische Operationen bis zu einer Höhe von 3.000 EUR
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Skippers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen
  • Besitz und Verwendung von Beibooten mit bis zu 5 PS Antriebsleistung
  • versicherte Gefahren: Kollision, Grundberührung, Strandung, Sinken, Feuer und Explosion, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt, Blitzschlag und Mastbruch
  • inklusive Versicherungsschutz für einen benannten Trailer bei Feuer, Explosion, Diebstahl sowie Totalverlust infolge eines Unfalls oder höherer Gewalt
  • bei Totalschaden: Ersatz des Zeitwerts (Zeitwertversicherung)
  • bei Teilschäden: Übernahme von Reparaturkosten mit Abzügen „Neu für Alt“, Ersatz der Transportkosten zur Werft und zurück
  • Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Boot inklusive Maschinenanlage, Ausrüstung, Inventar, Beibooten, Zubehör und persönlichen Effekten
  • Versicherungsschutz besteht zu Wasser und zu Land einschließlich des Anlandens und Zuwasserlassens
  • Versicherungsschutz für Landtransporte und des getrailerten Bootes per Fähre
  • Aufwendungen für Bergung, Bergungsversuche und ggf. Entsorgung gelten bis zur Höhe der Versicherungssumme (zusätzlich zur Versicherungssumme)
  • versichert sind auch Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung und Minderung eines Schadens bis zu einer Höhe von 20 % der Versicherungssumme
  • inklusive Regattarisiko/Wettfahrtrisiko für Segelboote bei Vereinsregatten
  • nicht benannte persönliche Effekten, Ausrüstung und Zubehör bis zum Wert von 1 % der Versicherungssumme sind automatisch mitversichert
  • Entfall der Selbstbeteiligung bei Diebstahl, wenn das Boot bzw. der Außenbordmotor mit einem GPS/GSM-Transponder ausgestattet sind
  • Geltungsbereich weltweit für das versicherte Boot und dessen Beiboot
  • doppelte Invaliditätsleistung bis zu 200.000 EUR/Person ab 90 % Invalidität

Sowohl bei der TOP- als auch bei der BASIC-Deckung unserer Bootsversicherung können Sie sich für optionale Mitversicherungen entscheiden. Dazu zählen das Charterrisiko bei gewerblicher Nutzung, der Charterausfall bei gewerblicher Nutzung sowie Beschlagnahme, Krieg und Streik . Die erweiterte Maschinendeckung umfasst unvorhergesehene Schäden durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge von Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck, Frost und Eisgang.

hohe Deckungssummen bis 10.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden und je 200.000 EUR für Miet- und Vermögensschäden

Deckungssummen bis 2.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden und 25.000 EUR für Vermögensschäden

Prämienfreier Einschluss von Beibooten bis 60 PS Antriebsleistung

Prämienfreier Einschluss von Beibooten bis 5 PS Antriebsleistung

Leistung auch bei Schäden der mitversicherten Personen untereinander

-

Prämienfreie Mitversicherung einer erweiterten Skipper-Haftpflicht für geliehene oder gecharterte Yachten

-

echte All-Gefahrendeckung

aufgezählte Gefahrendeckung

Versicherungssumme als „Feste Taxe“ für die gesamte Versicherungsdauer

Versicherung ersetzt Schaden zum Zeitwert

Ersatz bei Teilschaden „Neu für Alt“

-

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten zusätzlich zur Versicherungssumme bis 2.000.000 EUR

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten zusätzlich zur Versicherungssumme bis zur Höhe der Versicherungssumme

Mitversicherung nicht benannter persönlicher Effekten bis 2 % der Versicherungssumme

Mitversicherung nicht benannter persönlicher Effekten bis 1 % der Versicherungssumme

Leistung für Folgeschäden, z. B. Sinken, oder Schäden durch Rost, Frost, Abnutzung oder Oxidation

-

keine Selbstbeteiligung bei Einbruchdiebstahl, Schäden durch Blitzschlag oder bei Transport-, Kollisions- und Brandschäden, welche allein Dritte verschuldet haben

keine Selbstbeteiligung bei Diebstahl des versicherten Bootes und des Motors, wenn der Motor mit einem Transpondersystem ausgestattet ist

keine Selbstbeteiligung bei Inspektionskosten nach einer Grundberührung

-

Organisation und Kostenübernahme für einen Ersatzskipper bei Krankheit im Ausland

-

kulante Schadenfreiheitsregelung mit einem Vorausrabatt von 40 % SFR und einer Halbierung der Selbstbeteiligung im Schadensfall nach 5 schadenfreien Jahren

kulante Schadenfreiheitsregelung mit einem Vorausrabatt von 40 % SFR

Insassen-Unfallversicherung

Geltungsbereich weltweit für das versicherte Boot und dessen Beiboote sowie gecharterte Yachten

Geltungsbereich weltweit für das versicherte Boot und dessen Beiboot

Versicherte Personen: Versicherungsnehmer (Eigner), Schiffsführer, Crewmitglieder, Besucher und Gäste

Versicherte Personen: Versicherungsnehmer (Eigner), Schiffsführer, Crewmitglieder, Besucher und Gäste

Doppelte Invaliditätsleistung ab 90 % Invalidität

Doppelte Invaliditätsleistung bis zu 200.000 EUR/Person ab 90 % Invalidität

Ersatz von bis zu 3.000 EUR für Seenotrettungs-, Such- und Bergungskosten

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Ersatz von Arzthonoraren, sonstigen Operationskosten, Krankenhausaufenthalten sowie Zahnersatzkosten für kosmetische Operationen bis zu einer Höhe von 3.000 EUR

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Bleiben Sie auch mit Ihrer Bootsversicherung so flexibel wie auf See! Bei der EIS stellen wir für Sie einen individuellen Versicherungsschutz zusammen. Sie entscheiden, ob die TOP- oder BASIC-Deckung für Sie am besten geeignet ist und ob Sie die Boot-Kasko, Boot-Haftpflicht und/oder eine Insassen-Unfallversicherung wünschen. Die Bootsversicherung-Kosten sind stets von der maßgeschneiderten Police abhängig .

Unser Expertenteam ist gern für Sie da! Wir beraten Sie rund um unsere Versicherungen in den Bereichen Yacht und Boot sowie Skipper und Crew montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)30 214 082 0. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an [email protected] . Möchten Sie schon jetzt wissen, was in einem Schadensfall zu beachten ist, lesen Sie hier weiter.

Für Yachtversicherung

  • EIS Charter Siegel
  • Kostenlose Iridium SMS

Für Skipper & Crew

  • Antrag Online
  • Skipperhaftpflicht-Versicherung
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Historie : Konstrukteur Plunder segelte 1923 mit “Sowitasgoht V” über den Atlantik

Ursula Meer

 ·  24.08.2024

1923: Drei Österreicher mitten auf dem Großen Teich – Franz Plunder an der Pinne, links Josef Einsle, rechts Fred Jochum, fotografiert von ihrem deutschen Mitsegler Josef Ledergerber

Erste deutsch/österreichische Sponsoringkampagne

12.000 zuschauer beim stapellauf der “sowitasgoht v”, meinungsverschiedenheiten bei der crew, „pfui teufel, wie stinkt doch das meer“, ”sowitasgoht v” bleibt weitgehend unbeschadet, die wege trennen sich in den usa, technische daten der “sowitasgoht v”, franz plunder (1891-1974).

Ozeansegler wissen bis heute ein Lied davon zu singen: „Das Leben an Bord begann sehr eintönig zu werden, denn wir kannten uns alle schon so lange. Wenn einer den Mund aufmachte, wusste der andere schon immer, was da kommen wird.“ Mitten auf dem Atlantik, auf dem Weg von Madeira nach New York, dümpeln Ende August 1923 vier Männer auf einem selbst gebauten Seekreuzer.

Seit drei Wochen Sonne, Atlantikschwell, Spinnakerschiften mehr aus Langeweile denn aus Not. Das Schiff rollt, die Gedanken wandern: „Wir wussten und fühlten, dass man viel an uns dachte“, schreibt der Bregenzer Bootsbauer Franz Plunder später in einem Bericht von der Reise, „und dass vielleicht viele sagten, ‚die sind schon längst erledigt‘.“

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Doch das sind sie nicht. Zwar wird das Wasser knapp, und auch die letzten Kartoffeln werden in den nächsten Tagen verzehrt sein. Aber das sind Miseren, welche die wenig glücksverwöhnte Crew auch noch überstehen wird. Denn schließlich sind sie Pioniere: Nie zuvor haben deutsche oder österreichische Sportsegler gemeinsam den Atlantik in Ost-West-Richtung überquert. An Bord der Ketsch sind mit ihrem Konstrukteur Franz Plunder die Bregenzer Josef Einsle, ein ehemaliger Kapitän, und Fred Jochum. Josef Ledergerber, Segelmeister des Königlich Württembergischen Yacht-Clubs in Friedrichshafen, ist der Deutsche in der Vierer-Crew. Segeln und navigieren können sie alle, Hochseeerfahrung aber hat keiner von ihnen. Ihr 14-Meter-Boot mit Eisenbetonkiel und, auch das für damalige Verhältnisse ungewöhnlich: ohne Gaffelsegel, stattdessen hoch getakelt, wie es heutzutage normal ist, heißt „Sowitasgoht V“.

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Das ist nicht etwa Plattdeutsch, sondern Vorarlberger Dialekt für „So weit es geht“. Den Namen beansprucht die Yacht in pekuniärer Hinsicht zunächst für sich selbst, entpuppt sie sich doch beim Bau als geldverschlingend bis hin zur Mittellosigkeit ihrer Eigner.

Schon als diese im Winter 1922 in einer ungeheizten Bootshalle in Hard an der „Sowitasgoht V“ arbeiten, erweisen sich ihre Finanzen angesichts der schwachen Wirtschaftslage als unzulänglich und unter der Inflation schwindend. Franz Plunder ist erfolgreicher Bootsbauer und Konstrukteur und gemeinsam mit Fred Jochum Werftinhaber.

Die beiden verfügen über einen gewissen Bekanntheitsgrad, auch über den Bodensee hinaus. Diesen zur Finanzierung wagemutiger Segelabenteuer zu nutzen ist heute gang und gäbe. Damals nicht. Plunder und Jochum starten die vermutlich erste Sponsoringkampagne der deutschen und österreichischen Segelgeschichte. Mit einem Modell ihres Bootes gehen sie auf eine Vortrags- und Werbereise nach Deutschland. Fred Jochum richtet wochenlang noch einmal Schlips und Kragen, ehe er hoffnungsfroh an die Türen diverser Yachtclubs und Händler klopft. Franz Plunder nutzt Kontakte nach Hamburg und Berlin und kann dort immerhin einiges Interesse wecken.

Pikant: „Dieses Interesse erhält seine besondere Berechtigung dadurch, dass es ein deutsches Fahrzeug ist und eine deutsche Mannschaft, welche – im Gegensatz zu den bisherigen Überfahrten – diesmal von Europa aus die Reise antreten wollen“, gemeindet ein Artikel in der YACHT im Jahr 1922 Schiff und Crew kurzerhand in Deutschland ein – und wirbt um Unterstützung für das kühne Vorhaben: „Ist es doch gleichzeitig eine Gelegenheit, die Einheit des gesamten deutschen und des ihm angeschlossenen österreichischen Segelsports in aller Welt zum Ausdruck zu bringen.“

Plunder selbst hegt derlei deutschnationale Gedanken nicht. „Viele fragten, warum wir eigentlich diese Fahrt machten. Darauf wusste ich eigentlich nie eine richtige Antwort, denn was soll ich Menschen, die keinen Sinn für Abenteuer und Sport haben, erzählen?“ Die Bilanz der Werbereise fällt vielleicht auch deshalb am Ende eher dürftig aus: Fred Jochum kehrt schwer angeschlagen mit nur noch 45 Kilogramm Gewicht und einem Defizit von 4.000 Mark, aber immerhin mit viel Material nach Hause zurück. Gar nicht alle sponsernden „Wassersportartikelgeschäfte“ kann hingegen Franz Plunder aufzählen, dankt ihnen aber 1923 in einem mehrteiligen Bericht in der YACHT, „weiß ich doch, dass die meisten im Interesse der Sache gaben und nicht aus Reklame“. Auch im heimischen Hard besichtigen Schulkinder neugierig den Bootsbau und machen zu Hause „eine Riesenreklame“, die dazu führt, dass ihre Eltern mit ein wenig Geld und Proviant zu dem Unternehmen beitragen wollen.

Die Anstrengungen der Werbetour sollen erst von ihnen abfallen, als sie Borkumriff querab haben: „Wie schön war es doch eigentlich, so allein zu sein. Keine neugierigen Blicke und Fragen mehr, keine Belehrungen und Besserwissen. Herr Dr. Oertz sagte einmal: ‚Wenn Sie alle guten Ratschläge, die Ihnen gegeben werden, befolgen, so bekommen Sie ein Wunderschiff zusammen, aber Sie werden nie fertig werden‘“, notiert Franz Plunder auf der Reise. Sie lassen also viele gute Ratschläge beiseite und ignorieren auch manch Oberschlaue, die ihren sicheren Untergang vorhersagen.

Dicht gedrängt stehen 12.000 Zuschauer am Hafen, als am 1. April 1923 die „Sowitasgoht V“ in Hard vom Stapel läuft. Eine Frau raunt: „Lass uns die Kerle noch einmal ansehen, sie ersaufen ja doch.“ Für die Crew sind das ferne Sorgen, naheliegender ist die schlichte Existenznot: Alle sind vollkommen pleite. „Es war beängstigend, wie unser Boot bei Appetit war, nichts, aber rein nichts war uns geblieben, aber eines war gut, wir waren für alle Strapazen, die da kommen sollten, gut trainiert,“ so Plunder.

Das müssen sie auch sein, denn schon in Romanshorn verhindert strenges Beamtentum um ein Haar den Bahntransport der Yacht nach Hamburg: Sie ist mit ihren 14 Meter Länge, einer Breite von 3,10 Metern und einem Tiefgang von 1,80 Metern exakt auf die maximale Größe für den Transport auf einem Güterwaggon angepasst – und dennoch um wenige Zentimeter zu breit.

Ein Beamter liest eine ellenlange Vorschrift vor – „und der Mann konnte sehr schlecht vorlesen“ –, ehe Plunder den Vorschlag machen kann, die Scheuerleisten abzuschrauben. Eine weitere Transportverzögerung geht mit einem inflationären Preissprung einher: Satte fünf Millionen Mark Frachtkosten werden fällig; sie sollen später von einem wohlwollenden Hamburger ausgelegt werden. Endlich in der Hansestadt angekommen, werden sie mit Proviant beschenkt und erhalten Kompass und Chronometer als Leihgabe. Zum feierlichen Abschied spielt die Kapelle „Ade, du lieb Heimatland“.

Die große Fahrt beginnt am 30. Juni – und endet am selben Tag bei starkem Gegenwind schon 20 Meilen vor Cuxhaven mit einem Ankermanöver. Der unterdimensionierte Motor – Franz Plunder spricht mal von 5, an anderer Stelle von 6 PS – kommt nicht gegenan. Als ebenfalls unterdimensioniert erweist sich die Ankerkette, sie reißt und geht mitsamt dem Grundeisen verloren.

„Es ist eine sehr, sehr schwere Sache, ohne Geld zu reisen, zumal noch mit einer Yacht“, musste Plunder schon anlässlich des teuren Bootstransports feststellen. Nun ist es erneut an der Crew, bei Fremden Ersatz zu erbeten. Sie hat Erfolg. Mit derartiger Gunst ist es jedoch weitgehend vorbei, als sie nach einer schweren Kreuz über den stürmischen Ärmelkanal England erreichen. Das Liegegeld in Dover bezahlt noch ein netter Herr, angetan von dem sportlichen Vorhaben. Der Versuch aber, in Southampton schnell noch mit Bootsführungen die Mittel für eine Yachtversicherung einzuwerben, scheitert an ihrer Nationalität.

„Wir sollen zu unserem Kaiser gehen und uns dort bedanken, dass wir hier so behandelt werden“, zitiert Plunder einen wenig freundlichen Behördenvertreter. Die zufällige Bekanntschaft mit zwei österreichischen Dampfer-Stewards bringt immerhin einen Sack Kartoffeln, 90 Liter Benzin, Brot und Butter ein. Auf eine Versicherung müssen sie jedoch verzichten. „Ein Leichtsinn, aber was soll’s, das eiserne Muss ist stärker. Wir können nicht warten, bis der Herbst kommt“, notiert Fred Jochum in seinem Tagebuch und stellt bei der Crew „Meinungsverschiedenheiten, die bis zur Meuterei ausarten“ fest. Sie haben viel riskiert und stehen hoch in der Schuld ihrer Unterstützer. Die Ausstattung mit Material und Proviant richtet sich eher nach Gunst wohlwollender Unterstützer als nach ihrem tatsächlichen Bedarf.

Mit bleigrauem Himmel, garstiger Welle und Wind auf die Nase gibt sich England auch navigatorisch wenig einladend, als die vier ihm am 18. Juli das Heck zeigen. In schwerer See wünschen sie sich, dass der Kahn dreimal so groß wäre und siebenmal so schwer. „Zwei von uns hatten bereits blasse Nasenspitzen und lachten das Wasser ganz verdächtig an.“ Einzig Fred Jochum, den die Crew des besseren Klanges wegen Slocum nennt, zeigt sich als ausreichend seefest, um dauerhaft für den Rest der Reise Dienst in der Pantry zu verrichten. Mit raumem Wind segeln sie die nächsten drei Wochen unter Spinnaker und mit festgezurrter Pinne westwärts; ein kleiner Druck auf die Leine genügt, das Boot auf Kurs zu halten.

Sie stochern lange im Nebel der Unkundigen auf der Suche nach günstigem Passatwind, der sie gen Amerika zieht. „Wenn wir doch jetzt schon dort wären, wo es Abend ist“, denkt der Konstrukteur vom Bodensee während der Hundewache und lutscht derweil eine Scheibe Zitrone, um den scheußlichen Geschmack der salzhaltigen Luft im Mund zu vertreiben. Dabei leise fluchend: „Pfui Teufel, wie stinkt doch das Meer.“ Die Zeit wird lang.

Erst 20 Tage später sehen sie in der Ferne zum ersten Mal einen Dampfer: endlich Gelegenheit, eine Nachricht nach Hause zu schicken! Zudem hat sich der Getränkevorrat längst als unpassend erwiesen, mit Wein und reichlich Schnaps, der bei der Hitze keinen Abnehmer findet, dafür keinem einzigen Bier mehr. Der Dampfer jedoch nimmt keine Notiz von dem kleinen, unbeleuchteten Holzboot auf dem weiten Atlantik. Keine Nachrichten und „wieder nichts mit dem lang ersehnten Bier“.

Von einem drei Tage anhaltenden Wirbelsturm werden sie durchgerüttelt. „Ganze Pyramiden und Berge standen auf“, dennoch: Unsicher fühlt sich keiner der vier auch nur eine Sekunde auf der stäbigen Ketsch, von der Plunder stets im Maskulinum spricht und schreibt.

Nach dem Sturm erneutes Dümpeln. Besondere Vorkommnisse beschränken sich auf einen Smutje mit einer ölverbrühten Hand und einen Kapitän, dem es nachts gelingt, mit einem zur Harpune umfunktionierten Flaggstock erst einen Fisch und dann, nach längerem Kampf mit dem Tier, die eigene Hand aufzuspießen.

Am 13. September sehen sie die Lichter von Atlantic City. Sie kreuzen mit Hilfe des Motors in den Ambrose Channel und machen abends um 19 Uhr an der Quarantänestation im Hafen von New York fest. Mit der österreichischen Flagge am Heck. Doch kaum jemand nimmt Notiz von ihnen. Dabei liegen 5.800 Seemeilen und 61 Fahrtage mit Etmalen zwischen zwölf und 162 Seemeilen hinter ihnen.

An Land aber gehen sie vorerst nicht – „da wir sowieso kein Geld in der Tasche hatten“. Die „Sowitasgoht V“ ist weitestgehend unbeschadet, selbst der Eisenzementkiel tadellos. Sie soll mit einem neuen amerikanischen Eigner fortan vor der Küste New Jerseys unter dem Namen „Wikowa“ segeln.

Neben dem Boot verkaufen die Atlantiküberquerer auch ihre Geschichten mit Vorträgen, Zeitungsartikeln und einigen Fotos; viele gibt es nicht. Plunder hat sich selbst in Verdacht, einige Platten doppelt, andere dafür gar nicht belichtet zu haben. Immerhin sind sie in der Lage, all ihre Schulden zu bezahlen und Kompass und Chronometer mit einem deutschen Schiff auf die Heimreise zu schicken.

Die vier bleiben in den USA, ihre Wege trennen sich. Plunder findet das rechte Glück nicht in dem Land der großen Träume, er arbeitet als Bildhauer oder Yachtkonstrukteur – nicht immer stimmen seine Erinnerungen mit den Funden der Historiker überein – und wird kurzzeitig auch „New Yorker Korrespondent“ der YACHT.

Als dieser berichtet er eines Tages von einem Segeltörn mit einem Architekten an einem Sommertag vor großartiger Kulisse und in fröhlicher Gesellschaft, der er sich nicht zugehörig fühlt: „Denn bis ich nicht wieder mein eigenes Boot unter mir habe, werde ich auch nicht wieder ganz fröhlich sein können. Aber auch das wird wieder kommen. Ich weiß, es ist nicht unerreichbar – wie fast alle Dinge, die man will. Wirklich will. Und ich will …

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Der 1891 in Bregenz geborene Bildhauer und Yachtkonstrukteur baute schon als Kind Modellboote. Im Jahr 1904 entstand unter seinen Händen ein Ruderboot, das Plunder später mit einem Segel ausstattete. Um 1910 herum baute er schließlich ein Sieben-Meter-Segelboot.

Nachdem aber der jugendliche Plunder das Gymnasium wegen einer „nicht näher definierten Dummheit“ nach vier Jahren verlassen musste, besuchte er die Kaiserlich-Königliche Fachschule für gewerbliches Zeichnen und seiner Begabung wegen später die Akademie der bildenden Künste in Wien. Er wurde Bildhauer – und blieb seinen Träumen treu: Segeln, Boote und Amerika, das Land, in dem er später für viele Jahre seinen Lebensmittelpunkt hatte. Zeitlebens irrlichterte Plunder zwischen den Disziplinen und Kontinenten, entsprechend unstet verlief auch seine Karriere als Bootsbauer. Sie fußte ausschließlich auf einem mehrwöchigen Werft-Praktikum in Hamburg, viel Inspiration, autodidaktischem Lernen und Abenteuergeist.

”Sowitasgoht V” macht Plunder berühmt

Wann genau sie begann, ist nicht näher bekannt. Schon vor dem Ersten Weltkrieg aber verkaufte Plunder seine erste „Sowitasgoht“, ihr sollten weitere neun folgen. Nummer fünf machte ihn berühmt und gilt als eine der ersten Yachten, die ohne Gaffelrigg über den Atlantik segelten. Seine Yachten hatten nur den Namen gemein. Sie waren zwischen sechs und 14 Meter lang, mit Schwert oder festem Kiel, für Binnenreviere oder die hohe See konstruiert.

Die „Sowitasgoht VI“ baute Plunder mitten in der Weltwirtschaftskrise bei Ernst Burmester in Bremen. Mit ihr segelte er in die Adria und Ägäis. Die „Sowitasgoht VII“ folgte in den dreißiger Jahren und ist noch heute in Hard am Bodensee zu Hause. Auch die von Plunder gezeichnete „Porcupine II“, ebenfalls bei Ernst Burmester in Bremen gebaut, liegt heute noch am Schweizer Ufer des Bodensees in Aarborn. Plunders letztes eigenes Boot „Sowitasgoht X“ kam 1961 ins Wasser. Er segelte es bis kurz vor seinem Tod 1974.

Der Name wurde zu seinem Markenzeichen, wenngleich er unzählige andere Boote baute. Der wirtschaftliche Höhepunkt des bootsbauerischen Schaffens von Franz Plunder begann gleich nach dem Ersten Weltkrieg mit der Gründung der „Plunder Werft“ in Bregenz, mit einer gut betuchten Kundschaft in der benachbarten währungsstabilen Schweiz. Schon ein Jahr nach ihrer Gründung hatte sie 30 Mitarbeiter, Boote der 7-bis-8-Meter-Klasse liefen förmlich vom Band. Als der Raum in Bregenz zu klein wurde, zog die Werft nach Hard und baute auch größere Seekreuzer. Plunders Risse zeichnen sich eher durch stäbige Zuverlässigkeit als durch Eleganz aus, dabei war kein Boot wie das andere. Allein sieben von Plunders Schiffen nahmen an der Bodenseewoche 1921 teil.

”Plunder Werft” wird mit Ferdinand Porsche zur “Bodensee Werft”

Im selben Jahr ließ sich auch Ferdinand Porsche einen 45er nach Plunders Plänen bauen – und stieg in den Werftbetrieb ein. Die „Plunder Werft“ wurde zur „Bodensee Werft“ und baute fortan auch Motorboote. „Es war eine große Werft geworden, aber ich mochte nicht mehr. Es kam zwischen mir und dem Generaldirektor Porsche fast zu einem Krach. Kurz darauf entschloss ich mich, aus der G.m.b.H. auszuscheiden“, beschreibt Plunder seinen Schritt vom erfolgreichen Werftbesitzer zum Abenteurer, der im Folgejahr nach Amerika segeln sollte.

Neben den wenigen noch erhaltenen Booten aus Plunders Feder zeugen heute noch zehn Rollen mit Konstruktionsplänen von seinem regen bootsbauerischen Schaffen. Sein damaliger Nachbar, der heute 82- jährige Wolfgang Allgeuer vom Yacht Club Bregenz, rettete sie nach Plunders Tod 1974 vor der Vernichtung und übergab sie dem Stadtarchiv. Nur noch antiquarisch ist Plunders Autobiografie mit dem naheliegenden Titel „Sowitasgoht“ erhältlich. Die aber, das hat der Kurator des Vorarlberg Museums, Markus Barney, herausgefunden, changiert zwischen Dichtung und Wahrheit. Barney bereitet für 2025 eine Ausstellung über das Multi­talent vor.

  • mehr Informationen: museums­fernsehen.de

Der Artikel erschien erstmals in YACHT Classic 2/2024.

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Kann ich eine Yachtversicherung online abschließen?

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„Bayesian“: Experten warnen vor „ökologischer Bombe“

Rom. Nach dem Drama um die gesunkene „Bayesian“ arbeiten Experten an einer schnellen Bergung. Die Zeit rennt – im Wrack schlummert Gefahr.

Die Feuerwehr in Palermo blickt mit Sorge auf die „ökologische Bombe“, die da vor ihrer Küste tickt: 18.000 Liter Treibstoff befinden sich noch in den Tanks der gesunkenen Segelyacht „Bayesian“ . Die Gesellschaft „Camper&Nicholsons“, Betreiberin der Yacht, arbeitet eine Woche nach dem Unglück an einem Plan zur raschen Bergung des Wracks. Die Entsorgung des Treibstoffes habe „höchste Priorität“, erklärte der im Fall ermittelnde Staatsanwalt Ambrogio Cartosio.

Luxusyacht „Bayesian“: Deswegen ist die Bergung so schwierig

Die „Bayesian“ liegt zurzeit in 49 Metern Tiefe. Sie soll zunächst gesichert werden, bis den italienischen Behörden ein detaillierter Plan zur Bergung vorgelegt werden kann. Letztere müssen ihn genehmigen, was mehrere Wochen dauern könnte. Mit der Bergung des Wracks , die sich wegen der Tiefe als besonders problematisch erweist, könnte dieselbe Gesellschaft beauftragt werden, die das 2012 vor der Insel Giglio havarierte Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ an die Oberfläche gebracht hatte. Der südafrikanische Bergungsexperte Nick Sloane hatte damals die Bergung koordiniert. Seiner Einschätzung zufolge könnten rund 40 Taucher und ein großer Lastkran nötig werden, um die „Bayesian“ vom Meeresgrund zu haben.

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Die Bergung der „Bayesian“ dient nicht nur den laufenden Ermittlungen. Die 2008 und 2020 renovierte Yacht war rund 30 Millionen Euro wert, die abgeschlossene Versicherung hat eine Obergrenze von zwei Milliarden Euro, wie italienische Medien berichteten. Aller Voraussicht nach wird in den kommenden Monaten ein langwieriger Rechtsstreit zwischen den Gästen und der Betreibergesellschaft des Schiffes, „Camper & Nicholsons“, beginnen. Eigentümerin ist die „Revton Ltd“, eine Gesellschaft mit Sitz auf der Isle of Man. Sie gehört Angela Barcares, der Ehefrau des beim Unglück verstorbenen Tech-Milliardärs Mike Lynch . Anders als ihr Mann, ihre 18-jährige Tochter und fünf andere Passagiere, überlebte Angela Barcares den Untergang ihrer Yacht.

Yacht-Drama: Das vermuten Experten als Unglücksursache

Die Staatsanwaltschaft auf Sizilien hat inzwischen eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen den neuseeländischen Kapitän eingeleitet. Es werde wegen der möglichen „Verbrechen des fahrlässigen Schiffbruchs und mehrfacher fahrlässiger Tötung“ ermittelt. Der Kapitän soll diese Woche erneut befragt werden. Es geht um die Frage, wie es passieren konnte, dass eine 56 Meter lange, seetaugliche und moderne Yacht , die unter Experten als „unsinkbar“ galt, von einem Sturm innerhalb weniger Minuten auf den Grund des Meeres gerissen werden konnte.

Schiffbau-Experten halten es für wahrscheinlich, dass in der Sturmnacht Wasser durch offenstehende Luken ins Schiff und den Maschinenraum eindringen konnte. Besonderes Augenmerk schenkt Staatsanwalt Cartosio auch dem Umstand, dass beim Untergang nur eines der zehn Crew-Mitglieder, aber sechs der zwölf Gäste an Bord ums Leben kamen. Wurden sie nicht rechtzeitig gewarnt? Rätselhaft bleibt, warum die Wache auf Deck, die der Kapitän angeordnet haben soll, in den Morgenstunden das nahende Unwetter nicht bemerkt hatte. „Man hat gut gesehen, dass sich da etwas zusammenbraut“, berichteten Zeugen aus Palermo.

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    Die Yacht-Haftpflichtversicherung schützt den Eigner eines Bootes vor den finanziellen Folgen von Schäden, die er anderen im Zusammenhang mit dem Gebrauch oder aus dem Halten seines Bootes zufügt und für die er nach gesetzlichen Bestimmungen zu Schadenersatz verpflichtet ist.

  12. Bootsversicherung: Ihr Boot günstig absichern

    Eine Bootsversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten wie im Falle von Diebstählen, Kollisionen, Sturmschäden oder Bränden und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche . In einigen EU-Ländern, wie zum Beispiel Italien oder Kroatien, ist eine Bootsversicherung wie die Yacht-Haftpflichtversicherung bzw.

  13. Wassersportversicherungen

    Gecharterte Wassersportfahrzeuge sind in der ADAC Wassersport-Haftpflicht bis zu vier Wochen pro Versicherungsjahr mitversichert, sofern sie von der Art her (Motor- oder Segelboot) dem versicherten Wassersportfahrzeug entsprechen und höchstens 500 PS Motorstärke oder 100 qm Segelfläche aufweisen.

  14. Boot- & Wassersportversicherung

    Ob Ihr Boot oder Ihre Yacht beispielsweise durch Kollision, Sturm oder Vandalismus beschädigt wird, einen Mastbruch erleidet oder gestohlen wird, die Vollkaskoversicherung unseres Partners Gothaer Allgemeine Versicherung AG ersetzt Ihren eigenen Schaden. Angebot anfordern.

  15. Bootsversicherung

    Ihr Boot und Motor sind z.B. bei Kollisionen, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Explosion, Sturm, Schiffbruch, Strandung und Sinken geschützt. Schutz gegen Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler

  16. Bootsversicherung : 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

    Für die YACHT hat Gibson daher die zehn verbreitetsten Irrtümer zusammen- und richtiggestellt. Irrtum 1: Da das Gesetz hierzulande keine Haftpflichtversicherung fürs Boot fordert, ist sie entbehrlich. Im Fall des Falles kommt eh meine Privathaftpflicht für von mir mit dem Boot verursachte Schäden auf. Falsch!

  17. Bootsversicherungen

    Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie hier. Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?

  18. Bootsversicherung: Unser Rat

    Abschließen. Schließen Sie Haft­pflicht- und Kaskoschutz zusammen ab. Besonders günstig für mehrere Boote in unserem Test sind Bavaria, HLP, Neubacher und Yachting24. Sehen Sie aber nicht nur auf den Preis. Die Tabelle zeigt Extra­leistungen, die es ohne Aufpreis gibt. Das güns­tige Basis­angebot von Yachting24 enthält kaum Extras. Unabhängig.

  19. Überblick: Welche Versicherungen brauchen Segler für Yacht und Crew?

    Hier gilt es zu prüfen, welche Szenarien oder besonderen Risiken miteingeschlossen werden können, und sich dabei gleichzeitig die Frage zu stellen, wovor man unbedingt abgesichert sein möchte und welche Risiken sich durch schlaue Törnplanung theoretisch minimieren lassen.

  20. Bootsversicherung: günstig absichern

    Unsere Yacht- und Bootsversicherungen EIS TOP und EIS BASIC sind für kleine motorisierte Ruderboote oder kleine Segelboote (z. B. Jollen) ebenso attraktiv wie für Wasserski-Boote oder größere Motor- und Segelyachten. Durch die große Flexibilität der Verträge erhalten Sie stets ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

  21. Segelboot-Versicherung

    Optimaler Schutz! Versichert sind Schäden oder Totalverlust des Bootes durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie z.B. Diebstahl, Kollision, Grundberührung, Feuer, Sturm und auch aufgrund eines Eigenmangels (Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler).

  22. Yachtversicherung

    Wir sind für Sie da, wenn Sie schnelle Hilfe benötigen: Die Schadenhotline ist Ihr „Anker im Sturm": Den Notrufservice der Allianz Esa erreichen Sie von überall auf der Welt an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich unter der Rufnummer: 0180.3720372 * * (9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreise 42 ct/Minute)

  23. Havarie nach Wasserhose: 56 Meter lange „Bayesian" sinkt vor Palermo

    In der Nacht zu Montag ging die 56 Meter lange „Bayesian" unweit von Palermo auf Tiefe, wohl als Folge einer Wasserhose. 15 Personen wurden gerettet, darunter ein einjähriges Mädchen und die Ehefrau des noch vermissten britischen Geschäftsmanns Mike Lynch. Taucher suchen nach insgesamt sechs Vermissten

  24. Neue Erkenntnisse zum Untergang der Bayesian gesucht

    Warum sank die Bayesian so rasch? Bergung soll Erkenntnisse bringen. Die Staatsanwaltschaft weitet ihre Ermittlungen zu dem rätselhaften Untergang der Milliardärsyacht aus. Welche Rolle spielte ...

  25. Historie: Konstrukteur Plunder segelte 1923 mit "Sowitasgoht V" über

    Dicht gedrängt stehen 12.000 Zuschauer am Hafen, als am 1. April 1923 die „Sowitasgoht V" in Hard vom Stapel läuft. Eine Frau raunt: „Lass uns die Kerle noch einmal ansehen, sie ersaufen ja doch.". Für die Crew sind das ferne Sorgen, naheliegender ist die schlichte Existenznot: Alle sind vollkommen pleite.

  26. Kann ich eine Yachtversicherung online abschließen?

    Bei Eerdmans können Sie in wenigen Schritten Ihre Prämie berechnen und direkt Ihre Yachtversicherung online abschließen. Je nach gewünschter Deckung, können Sie sich für eine reine Haftpflichtversicherung oder für den Komplettschutz, die Haftpflicht+Kaskoversicherung, entscheiden.

  27. „Bayesian": Nach Yacht-Drama

    Nach dem Drama um die gesunkene „Bayesian" arbeiten Experten an einer schnellen Bergung. Die Zeit rennt - im Wrack schlummert Gefahr.